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JuraForum.deGesetzeHGB§ 1 HGB 

Stand: 20.05.2013

§ 1 HGB

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Erster Abschnitt (Kaufleute)

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.



Weitere Vorschriften um § 1 HGB

Entscheidungen zu § 1 HGB

  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 17.07.2008, 2 AR 36/08
    1a. "Vorsteher" im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a GVG ist der gesetzliche Vertreter der Handelsgesellschaft. 1b. Ist der gesetzliche Vertreter ein aus mehreren Personen zusammengesetztes Organ, so ist jedes Mitglied dieses Organs "Vorsteher", und zwar auch dann, wenn das Mitglied nicht alleinvertretungsberechtigt ist. 1c....
  • OLG-NAUMBURG, 25.02.2008, 1 AR 2/08 (Zust.)
    Die Verweisung eines Rechtstreits eines Unternehmens gegen eine Gebietskörperschaft in ihrer Eigenschaft als Trägerin eines Eigenbetriebes für eine Erdstofflagerstätte von einer Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen ist nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht geprüft hat, ob der Betrieb zumindest auch der...
  • OLG-DRESDEN, 06.12.2006, 12 U 1394/06
    Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.05.2005, 8 U 10/05
    Zum Tragweite eines sog. kaufmännischen Bestätigungsschreibens im Zusammenhang mit Verhandlungen über Mietzinsreduzierung und Schadensersatz.
  • BFH, 04.11.2004, III R 2/03
    1. Das Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle in § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. InvZulG 1993 bezieht sich auf den Betrieb, in dem die begünstigten Investitionen getätigt werden. Eine GmbH & Co. KG ist danach nur dann erhöht anspruchsberechtigt, wenn sie selbst in die Handwerksrolle eingetragen ist. 2. Das...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 1 HGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 1 HGB:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
    • Erstes Buch (Handelsstand)
      • Erster Abschnitt (Kaufleute)
    • § 2
    • § 3
    • § 6
    • Zweites Buch (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft)
      • Erster Abschnitt (Offene Handelsgesellschaft)
        • Erster Titel (Errichtung der Gesellschaft)
      • § 105

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