JuraForum.de > Gesetze > G > GwG - Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(+++ Textnachweis ab: 21.8.2008 +++)Das G wurde als Artikel 2 des G v. 13.8.2008 I 1690 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 11 Satz 1 dieses G am 21.8.2008 in Kraft getreten.
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 2a
Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung
Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
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