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JuraForum.deGesetzeGWB§ 96 GWB 

Stand: 19.04.2013

§ 96 GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      Fünfter Abschnitt (Gemeinsame Bestimmungen)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 96 GWB

Entscheidungen zu § 96 GWB

  • OLG-KARLSRUHE, 24.03.2004, 6 U 17/04
    Die Klausel in der Bezugsvereinbarung zwischen dem klagenden Unternehmen der Mineralölbranche und dem beklagten Kfz-Reparaturbetrieb, wonach bei Nichtabnahme der festgelegten jährlichen Mindestmenge innerhalb der Vertragslaufzeit die Erzeugnisse des klagenden Unternehmens solange weiter zu beziehen sind, bis die restliche Menge...
  • OLG-HAMM, 24.08.2000, 27 U 159/99
    Leitsatz: 1. Hängt die Entscheidung des Berufungsgerichts von der Beurteilung einer kartellrechtlichen Frage ab, ist nach §§ 91 S. 2, 95 GWB n.F. die ausschließliche Zuständigkeit des Kartellsenates gegeben. 2. Ein vertragliches, mit einer Vertragsstrafe gesichertes Wettbewerbsverbot kann bei seiner Verletzung gleichwohl...
  • BGH, 09.05.2000, KZR 1/99
    Aussetzungszwang ZPO §§ 539, 540, 261 Abs. 3 Nr. 2; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2 (F: 26. August 1998); GWB § 96 Abs. 2 (F: 24. September 1980) a) Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht. b) Durch die Neuregelung in § 87 Abs. 1 Satz 2 GWB n.F. ist die Zuständigkeit eines Nichtkartellgerichts für ein...

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