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JuraForum.deGesetzeGWB§ 86 GWB - Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung 

§ 86 GWB - Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      Zweiter Abschnitt (Bußgeldverfahren)

Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen (§ 104 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) werden von dem nach § 83 zuständigen Gericht erlassen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      • Fünfter Abschnitt (Gemeinsame Bestimmungen)
    • § 91 Kartellsenat beim OLG
    • § 92 Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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