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JuraForum.deGesetzeGWB§ 85 GWB - Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid 

§ 85 GWB - Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      Zweiter Abschnitt (Bußgeldverfahren)

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Kartellbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 83 zuständige Gericht.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      • Fünfter Abschnitt (Gemeinsame Bestimmungen)
    • § 91 Kartellsenat beim OLG
    • § 92 Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen

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