JuraForum.de > Gesetze > GWB > § 67 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren
Dritter Teil (Verfahren)
Erster Abschnitt (Verwaltungssachen)
II. (Beschwerde)
(1) An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind beteiligt
der Beschwerdeführer, | |
die Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird, | |
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat. |
(2) Richtet sich die Beschwerde gegen eine Verfügung einer obersten Landesbehörde, ist auch das Bundeskartellamt an dem Verfahren beteiligt.
© "§ 67 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.