( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeGWB§ 67 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren 

§ 67 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


   Dritter Teil (Verfahren)
      Erster Abschnitt (Verwaltungssachen)
         II. (Beschwerde)

(1) An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind beteiligt

1.

der Beschwerdeführer,

2.

die Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird,

3.

Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.

(2) Richtet sich die Beschwerde gegen eine Verfügung einer obersten Landesbehörde, ist auch das Bundeskartellamt an dem Verfahren beteiligt.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/gwb/67-beteiligte-am-beschwerdeverfahren

© "§ 67 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN