Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeGWB§ 34a GWB - Vorteilsabschöpfung durch Verbände 

Stand: 20.05.2013

§ 34a GWB - Vorteilsabschöpfung durch Verbände

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Erster Teil (Wettbewerbsbeschränkungen)
      Sechster Abschnitt (Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen)

(1) Wer einen Verstoß im Sinne des § 34 Abs. 1 vorsätzlich begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern oder Anbietern einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, kann von den gemäß § 33 Abs. 2 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten auf Herausgabe dieses wirtschaftlichen Vorteils an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden, soweit nicht die Kartellbehörde die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils durch Verhängung einer Geldbuße, durch Verfall oder nach § 34 Abs. 1 anordnet.

(2) Auf den Anspruch sind Leistungen anzurechnen, die das Unternehmen auf Grund des Verstoßes erbracht hat. § 34 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Beanspruchen mehrere Gläubiger die Vorteilsabschöpfung, gelten die §§ 428 bis 430 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

(4) Die Gläubiger haben dem Bundeskartellamt über die Geltendmachung von Ansprüchen nach Absatz 1 Auskunft zu erteilen. Sie können vom Bundeskartellamt Erstattung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit sie vom Schuldner keinen Ausgleich erlangen können. Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe des an den Bundeshaushalt abgeführten wirtschaftlichen Vorteils beschränkt.

(5) § 33 Abs. 4 und 5 ist entsprechend anzuwenden.



Weitere Vorschriften um § 34a GWB

Entscheidungen zu § 34a GWB

  • OLG-KOBLENZ, 21.12.2006, U 819/06.Kart
    1. Ein vor dem 01.01.1990 geschlossener Franchisevertrag, der § 18 Abs. 1 GWB unterfällt, genügt nicht der Schriftform gemäß § 34 GWB in der zu dieser Zeit geltenden Fassung, wenn die zu gewährenden Rabattsätze auf einem gesonderten mit dem Vertrag nicht fest verbundenen Blatt aufgeführt sind, das nicht unterschrieben ist und...
  • OLG-HAMM, 07.10.2004, 27 U 72/03
    Die Anfechtung einer Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen kann nicht darauf gestützt werden, dass der Vertragspartner eine bereits bei Abschluss dieser Vereinbarung vorhandene Absicht verschwiegen hat, den anderen Vertragspartner demnächst in sittenwidriger Weise zu schädigen.
  • BGH, 24.09.2003, X ZR 234/00
    Das Formerfordernis des § 34 GWB a.F. greift bereits dann ein, wenn ein Vertrag eine Ausschließlichkeitsbindung im Sinn des § 18 GWB a.F. enthält, und nicht erst dann, wenn die Ausschließlichkeitsbindung tatsächlich die Eingriffsvoraussetzungen des § 18 GWB a.F. erfüllt.
  • BGH, 03.06.2003, X ZR 215/01
    Ein entgeltlicher Lizenzvertrag unterliegt dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB a.F..
  • BGH, 20.03.2003, I ZR 225/00
    a) Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag sind AGB-rechtlich unbedenklich, da sie lediglich die im Gesetz enthaltene Regelung wiederholen, wonach der Kommissionär dem Kommittenten gegenüber einem Weisungsrecht unterliegt. Dasselbe gilt für Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsagenturvertrag, es sei denn, daß...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 34a GWB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 34a GWB:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Dritter Teil (Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
      • Vierter Abschnitt (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
    • § 89a Streitwertanpassung
    • Sechster Teil (Übergangs- und Schlussbestimmungen)
  • § 131 Übergangsbestimmungen

Benutzer-Kommentare zu § 34a GWB

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 34a GWB - Vorteilsabschöpfung durch Verbände"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche