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Vereinbarungen
Stand: 20.05.2013
§ 32e GWB - Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von
Vereinbarungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Erster Teil (Wettbewerbsbeschränkungen) Sechster Abschnitt (Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen)
(1) Lassen starre Preise oder andere Umstände vermuten, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist, können das Bundeskartellamt und die obersten Landesbehörden die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges oder - Sektor übergreifend - einer bestimmten Art von Vereinbarungen durchführen.
(2) Im Rahmen dieser Untersuchung können das Bundeskartellamt und die obersten Landesbehörden die zur Anwendung dieses Gesetzes oder des Artikels 81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erforderlichen Ermittlungen durchführen. Sie können dabei von den betreffenden Unternehmen und Vereinigungen Auskünfte verlangen, insbesondere die Unterrichtung über sämtliche Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen.
(3) Das Bundeskartellamt und die obersten Landesbehörden können einen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung nach Absatz 1 veröffentlichen und Dritte um Stellungnahme bitten.
a) Führt eine große Zahl von Gaslieferverträgen, die von einem Ferngasunternehmen mit Regional- und Ortsgasversorgern über lange Laufzeiten abgeschlossen werden und den Gesamtbedarf oder nahezu den Gesamtbedarf des jeweiligen Abnehmers decken, in ihrer Summe dazu, dass der Markt gegenüber Wettbewerbern abgeschottet wird, und...
Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt schon darin, dass sie ihren ernsthaften Willen zum Ausdruck bringt, das Verhalten ihrer Mitglieder auf einem bestimmten Markt zu koordinieren. Unerheblich ist, ob der Beschluss aufgrund von Sanktionsmechanismen oder aus anderen Gründen für die Mitglieder der Unternehmensvereinigung...
1. Für den Vorwurf des Behinderungsmissbrauchs gegen einen Abfüller von Kohlensäurezylinder, die in Besprudelungsgeräten zur Eigenherstellung von Mineralwasser eingesetzt werden, ist in sachlicher Hinsicht ausschließlich auf den Befüllmarkt abzustellen. Der Produktmarkt für verkaufsfertiges Mineralwasser ist auch dann nicht in...
Ist eine kartellbehördliche Verfügung, durch welche gemäß § 32 GWB ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten untersagt wird, zeitlich begrenzt und endet der Geltungszeitraum während des Beschwerdeverfahrens, so tritt Erledigung i.S.v. § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB ein. Das gilt auch dann, wenn weiterhin die Möglichkeit besteht,...
a) Die Kartellbehörde kann nach Untersuchung der konkreten Verhältnisse auf einem Markt (hier: Lebensmittelhandel) Schwellenwerte festsetzen, bei deren Erreichen die - von dem nachfragemächtigen Unternehmen zu widerlegende - Vermutung begründet ist, daß seine Vertragspartner kleine oder mittlere und von ihm abhängige Unternehmen...
a) Will die Kartellbehörde die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Verweigerung des Zugangs zu einer für den Marktzutritt notwendigen Infrastruktureinrichtung untersagen, ist sie nicht genötigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen der Zugang zu gewähren ist. Wird der Zugang von dem...
a) Stützt das Bundeskartellamt die Untersagung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens sowohl auf das Kartellverbot als auch auf die Fusionskontrolle, liegt darin im Zweifel nur eine Untersagung. Erweist sich die Untersagung unter dem Gesichtspunkt des § 1 GWB als begründet, bedarf es keiner Klärung, ob das Vorhaben auch...
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TKG ausgesprochenen Handlungsgebots an den marktbeherrschenden Anbieter ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung.
2. Der für die Feststellung der Marktbeherrschung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG räumlich relevante Markt entspricht grundsätzlich...
Flugpreisspaltung
GWB § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 3, 32 (F: 26.08.1998)
a) Die Preisspaltung i.S.v. § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB begründet die Vermutung, daß das marktbeherrschende Unternehmen seine Stellung mißbräuchlich ausnutzt. Bei der Feststellung, ob der Preisunterschied durch sachliche Gründe gerechtfertigt und die indizielle...