JuraForum.de > Gesetze > GWB > § 3 GWB - Mittelstandskartelle
Erster Teil (Wettbewerbsbeschränkungen)
Erster Abschnitt (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte
Verhaltensweisen)
(1) Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1, wenn
(2) Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen haben, sofern nicht die Voraussetzungen nach Artikel 81 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erfüllt sind, auf Antrag einen Anspruch auf eine Entscheidung nach § 32c, wenn sie ein erhebliches rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer solchen Entscheidung darlegen. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2009 außer Kraft.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 3 GWB:
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