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JuraForum.deGesetzeGWB§ 23 GWB 

Stand: 17.06.2013

§ 23 GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Erster Teil (Wettbewerbsbeschränkungen)
      Dritter Abschnitt (Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 23 GWB

Entscheidungen zu § 23 GWB

  • OLG-HAMBURG, 09.07.2004, 5 U 182/03
    1. Die wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" setzt voraus, dass eine solche Preisempfehlung i.S.v. § 23 Abs. 1 GWB ausgesprochen worden ist. Bildet der Anbieter einen Gesamtpreis unter Einbeziehung mehrerer Einzelpreise, so darf mit dem Endpreis - jedenfalls in Abwesenheit...
  • OLG-MUENCHEN, 22.01.2004, U (K) 3329/03
    1. Behält sich ein Kfz-Hersteller in seinem Vertragshändlervertrag uneingeschränkt vor, die Preise zu ändern, und enthält der Vertrag keine Angaben zum Verhältnis zwischen den für die Vertragshändler geltenden Werksabgabepreisen und den vom Hersteller ausgesprochenen unverbindlichen Preisempfehlungen, so unterliegen weder die...
  • OLG-STUTTGART, 27.02.2001, 2 U 135/00
    Preisgegenüberstellung mit UPE des Herstellers Eine außerhalb der Geschäftsräume stattfindende Preiswerbung für Markenmöbel, die prozentuale Herabsetzungen gegenüber den UPE der Hersteller heraushebt, verstößt nicht grundsätzlich gegen § 1 oder § 3 UWG, wenn die Hersteller der Möbel oder deren Marken nicht in der Werbung...
  • BGH, 21.11.2000, KVR 16/99
    - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel - GWB § 37 Abs. 1 Nr. 4 F.: 26. August 1998 GWB § 23 Abs. 2 Nr. 6 F.: 20. Februar 1990 a) Der Zusammenschlußtatbestand nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB n.F. (§ 23 Abs. 2 Nr. 6 GWB a.F.) erfaßt auch einen Anteilserwerb bei Unternehmen verschiedener Handelsstufen. b) Im Sinne dieses...
  • OLG-MUENCHEN, 08.06.2000, U (K) 6126/99
    A-Preise Ein Interventionsgrund im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO kann nicht daraus hergeleitet werden, daß der Nebeninterventient geltend macht. Hinsichtlich eines Unterlassungsanspruches selbst aus eigenem Recht und/oder im Prozeß standhaft klagebefugt zu sein. Die Empfehlung fester Preise durch einen Franchisegeber gegenüber dem...
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Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 23 GWB:

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