Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeGWB§ 130 GWB - Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich 

Stand: 17.06.2013

§ 130 GWB - Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Fünfter Teil (Anwendungsbereich des Gesetzes)

(1) Dieses Gesetz findet auch Anwendung auf Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden. Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

(2) Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Wettbewerbsbeschränkungen, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirken, auch wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes veranlasst werden.

(3) Die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes stehen der Anwendung der §§ 19, 20 und 29 nicht entgegen, soweit in § 111 des Energiewirtschaftsgesetzes keine andere Regelung getroffen ist.


Weitere Vorschriften um § 130 GWB

Entscheidungen zu § 130 GWB

  • OLG-DUESSELDORF, 26.11.2008, VI-Kart 8/07 (V)
    1. Die Monatsfrist, die § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB der Kartellbehörde für das fusionskontrollrechtliche Vorprüfverfahren zur Verfügung stellt, ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist. Das Bundeskartellamt kann sich eine längere Vorprüffrist nicht dadurch verschaffen, dass es den Zusammenschlussbeteiligten nahe...
  • OLG-DUESSELDORF, 17.09.2008, VI-Kart 19/07 (V)
    1. Die Entscheidung der Bundesländer in § 10 Abs. 2 GlüStV und des Landes Rheinland-Pfalz in § 5 Abs. 1 LGlüG zur Errichtung eines staatlichen Glücksspielmonopols unterliegt als hoheitliche Maßnahme des Gesetzgebers nicht dem Kartellrecht und ist demgemäß auch vom Bundeskartellamt hinzunehmen. 2. Als rein hoheitliche...
  • OLG-HAMBURG, 19.04.2007, 1 Kart-U 5/06
    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen im Ausland veranlasster Liefersperren, die sich im Inland auswirken.
  • BGH, 05.10.2004, KVR 14/03
    Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 - Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 130 GWB - Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche