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JuraForum.deGesetzeGWB§ 119 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren 

§ 119 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Vierter Teil (Vergabe öffentlicher Aufträge)
      Zweiter Abschnitt (Nachprüfungsverfahren)
         III. (Sofortige Beschwerde)

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.



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