JuraForum.de > Gesetze > GWB > § 119 GWB - Beteiligte am Beschwerdeverfahren
Vierter Teil (Vergabe öffentlicher Aufträge)
Zweiter Abschnitt (Nachprüfungsverfahren)
III. (Sofortige Beschwerde)
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
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