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JuraForum.deGesetzeGWB§ 115a GWB - Ausschluss von abweichendem Landesrecht 

§ 115a GWB - Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Vierter Teil (Vergabe öffentlicher Aufträge)
      Zweiter Abschnitt (Nachprüfungsverfahren)
         II. (Verfahren vor der Vergabekammer)

Soweit dieser Unterabschnitt Regelungen zum Verwaltungsverfahren enthält, darf hiervon durch Landesrecht nicht abgewichen werden.


Fußnoten:


Zu § 115a: Eingefügt durch G vom 20. 4. 2009 (BGBl I S. 790).



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