JuraForum.de > Gesetze > GWB > § 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Erster Teil (Wettbewerbsbeschränkungen)
Erster Abschnitt (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen)
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
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