JuraForum.de > Gesetze > G > GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1999 +++)Das G wurde als Artikel 1 G 703-4/1 v. 26.8.1998 I 2521 (WettbewGÄndG 6) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 1.1.1999 in Kraft getreten.
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 72/2009 (CELEX Nr: 32009L0072)
EGRL 73/2009 (CELEX Nr: 32009L0073) vgl. Art. 3 G v.
26.7.2011 I 1554 +++)
Erster Teil
Wettbewerbsbeschränkungen
Erster Abschnitt
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte
Verhaltensweisen
Zweiter Abschnitt
Marktbeherrschung, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
Dritter Abschnitt
Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
Vierter Abschnitt
Wettbewerbsregeln
Fünfter Abschnitt
Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
Sechster Abschnitt
Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen
Siebenter Abschnitt
Zusammenschlusskontrolle
Achter Abschnitt
Monopolkommission
Neunter Abschnitt
Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
I.
Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
II.
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
III.
Evaluierung
Zweiter Teil
Kartellbehörden
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Bundeskartellamt
Dritter Teil
Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Erster Abschnitt
Verwaltungssachen
I.
Verfahren vor den Kartellbehörden
II.
Beschwerde
III.
Rechtsbeschwerde
IV.
Gemeinsame Bestimmungen
Zweiter Abschnitt
Bußgeldverfahren
Dritter Abschnitt
Vollstreckung
Vierter Abschnitt
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Vierter Teil
Vergabe öffentlicher Aufträge
Erster Abschnitt
Vergabeverfahren
Zweiter Abschnitt
Nachprüfungsverfahren
I.
Nachprüfungsbehörden
II.
Verfahren vor der Vergabekammer
III.
Sofortige Beschwerde
Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen
Fünfter Teil
Anwendungsbereich des Gesetzes
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
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