- OLG-ZWEIBRüCKEN, 19.12.2006, 1 Ws 511/06
Einheitliche Zuständigkeit der großen Strafvollstreckungskammer für die bedingte Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Restfreiheitsstrafe und der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus, wenn Strafe und Maßregel in einem Urteil verhängt worden sind.
- OLG-KOBLENZ, 02.12.2003, 2 Ws 867/03
1. Wird ein fristgebundener Rechtsmittelschriftsatz bei dem dafür unzuständigen Oberlandesgericht eingereicht, ist dieses im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht nur gehalten, ihn im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Es ist nicht verpflichtet, gegebenenfalls auch außerordentliche...
- OLG-KOBLENZ, 02.12.2003, 2 Ws 866/03
1. Wird ein fristgebundener Rechtsmittelschriftsatz bei dem dafür unzuständigen Oberlandesgericht eingereicht, ist dieses im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht nur gehalten, ihn im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Es ist nicht verpflichtet, gegebenenfalls auch außerordentliche...
- OLG-KOBLENZ, 21.01.2003, 1 Ws 8/03
Gemäß § 78 Abs. 2 GVG dürfen zwar auch die dem Landgericht zugewiesenen Richter auf Probe zu Mitgliedern der Strafvollstreckungskammern bestellt werden, nicht jedoch die beim Amtsgericht tätigen Richter auf Probe.
- OLG-KOBLENZ, 21.01.2003, 1 Ws 9/03
Gemäß § 78 Abs. 2 GVG dürfen zwar auch die dem Landgericht zugewiesenen Richter auf Probe zu Mitgliedern der Strafvollstreckungskammern bestellt werden, nicht jedoch die beim Amtsgericht tätigen Richter auf Probe.
- OLG-HAMBURG, 06.11.2002, 2 Ws 196/02
Zur Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe ist bei anschließend notierter Sicherungsverwahrung die "große" Strafvollstreckungskammer jedenfalls dann zuständig, wenn Strafe und Maßregel in derselben Sache angeordnet worden sind.
- OLG-HAMM, 13.02.2001, 1 Voll (Ws) 25/2001
Leitsatz
Zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Vollstreckungssachen
- OLG-DUESSELDORF, 22.03.2000, 2 Ws 89/00
Leitsatz
Es verstößt gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters, wenn die Strafvollstreckungskammer durch drei Richter statt durch den zuständigen Einzelrichter entscheidet.
- OLG-DUESSELDORF, 22.03.2000, 2 Ws 90/00
Leitsatz
Es verstößt gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters, wenn die Strafvollstreckungskammer durch drei Richter statt durch den zuständigen Einzelrichter entscheidet.
- OLG-DUESSELDORF, 15.03.2000, 2 Ws 66/01
Leitsätze:
Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen ist, kann die mündliche Anhörung des Untergebrachten in der Regel durch einen an dem späteren Kammerbeschluß mitwirkenden beauftragten Richter erfolgen.