1. Als Rechtsgrundlage für die Rückverlegung eines Strafgefangenen vom offenen in den geschlossenen Vollzug ist allein § 10 ABs. 2 Satz 2 StVollzG (nicht: § 14 Abs. 2 StVollzG) maßgeblich.
2. Ihrer Entscheidung über die (Un)geeignetheit des Gefangenen für den offenen Strafvollzug hat die Vollzugsanstalt einen möglichst...
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
GVG § 60
Die vorübergehende Überlastung einer ordentlichen Strafkammer (als Voraussetzung für die Bildung einer Hilfsstrafkammer) ist ein unbestimmter Rechtsbe-griff, bei dessen Anwendung dem Präsidium ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters...
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