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JuraForum.deGesetzeGVG§ 27 GVG 

Stand: 19.04.2013

§ 27 GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

   Dritter Titel (Amtsgerichte)

Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.


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