- BGH, 25.05.2009, II ZR 259/07
a) Die Geschäftsverteilung innerhalb eines Spruchkörpers darf nicht in der Weise geregelt oder geändert werden, dass Richtern ausgesuchte Sachen zugewiesen werden. Die einzelne Sache muss aufgrund allgemeiner und hinreichend bestimmter Regeln, die sich bis auf die letzte Regelungsstufe erstrecken, an den entscheidenden Richter...
- BGH, 09.04.2009, 3 StR 376/08
1. Der Präsidiumsbeschluss über die Errichtung einer Hilfsstrafkammer und die Übertragung (auch) bereits anderweitig anhängiger Sachen an diese ( § 21 e Abs. 3 GVG) ist zu begründen.
2. Mängel dieser Begründung können spätestens bis zur Entscheidung der Hilfsstrafkammer über einen in der Hauptverhandlung erhobenen...
- BGH, 25.03.2009, XII ZR 75/06
a) Das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter ( § 527 Abs. 4 ZPO) bewirkt allein, dass anstelle des Kollegiums ein Einzelrichter gesetzlicher Richter sein kann. Es hat aber nicht zur Folge, dass der Einzelrichter, mit dessen Entscheidung die Parteien sich einverstanden erklären, allein deswegen...
- BGH, 10.12.2008, 1 StR 322/08
1. Die Teilabordnung eines (Vorsitzenden) Richters am Oberlandesgericht an ein Landgericht ist nach § 37 DRiG zulässig. § 27 Abs. 2 DRiG steht dem weder unmittelbar noch in analoger Anwendung entgegen.
2. Vorsitzender eines Spruchkörpers bei einem Landgericht kann auch ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht sein, der an das...
- BGH, 16.10.2008, IX ZR 183/06
Zu den Voraussetzungen der Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Spruchkörper durch Präsidiumsbeschluss.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 03.12.2007, 10 B 11104/07.OVG
Der Richter kann sich gegen eine ihn betreffende Änderung der Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres nicht darauf berufen, die in § 21 e Abs. 3 GVG genannten Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Jährlichkeitsprinzip (Stetigkeitsgrundsatz) lägen nicht vor.
Dagegen kann er geltend machen, die Änderung verletze ihn in...
- OLG-ROSTOCK, 17.10.2007, 6 U 36/07
1. Über die Besetzungsrüge zur nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung hat - zur Wahrung rechtlichen Gehörs - in analoger Anwendung von §§ 42, 48 ZPO der zur Sachentscheidung berufene Spruchkörper zu entscheiden.
2. Die Verhinderung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht durch Eintritt in eine Elternzeit führt dann...
- OLG-FRANKFURT, 09.01.2007, 20 W 43/07
1. Die Dauer der Amtszeit eines nach § 21 c II GVG nächstberufenen Präsidiumsmitglieds wird durch die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt.
2. Ist der Ablauf der Amtszeit übersehen und Nachwahlen nicht durchgeführt worden, so wird auch die nächste im Zweijahresrhythmus durchgeführte (Teil-) Wahl zum Präsidium von...
- OLG-FRANKFURT, 09.01.2007, 20 W 42/07
1. Die Dauer der Amtszeit eines nach § 21 c II GVG nächstberufenen Präsidiumsmitglieds wird durch die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt.
2. Ist der Ablauf der Amtszeit übersehen und Nachwahlen nicht durchgeführt worden, so wird auch die nächste im Zweijahresrhythmus durchgeführte (Teil-) Wahl zum Präsidium von...
- BSG, 29.11.2006, B 6 KA 34/06 B
Ist sechs Monate nach dem planmäßigen Ausscheiden eines Vorsitzenden Richters aus dem richterlichen Dienst dessen Stelle noch nicht besetzt, liegt regelmäßig keine "vorübergehende Verhinderung" iS des § 21f Abs 2 GVG mehr vor.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 27.10.2005, 4 S 1830/05
Die aus Art. 33 Abs. 2 GG herrührende Pflicht des Dienstherrn, Ernennungen und Maßnahmen der Personalauswahl, die einer Ernennung gleichkommen oder eine Ernennung vorbereiten, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen, gilt nicht für die Auswahl unter mehreren Richtern bei der Übertragung richterlicher...
- BGH, 13.09.2005, VI ZR 137/04
a) Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG ist nur eine vorübergehende Verhinderung. Unzulässig ist deshalb die dauernde oder für eine unabsehbare Zeit erfolgende Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden.
b) Wann aus der vorübergehenden Verhinderung bei längerer Erkrankung eine dauernde wird, ist eine...
- OLG-FRANKFURT, 28.01.2005, 20 W 438/04
Die für die Vertretung bei endgültiger und dauernder Verhinderung entwickelten Grundsätze können nicht auf die Besetzung der Spruchkörper übertragen werden.
- THUERINGER-OVG, 30.11.2004, 2 EO 709/03
Ein Mitglied eines Gerichtspräsidiums kann vor den Verwaltungsgerichten um Rechtsschutz gegen einen Beschluss zur Einführung der generellen Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen mit der Behauptung nachsuchen, er werde durch einen solchen Beschluss in seinem Recht auf richterliche Unabhängigkeit verletzt.
Es bestehen keine...
- OLG-NAUMBURG, 09.11.2004, 12 W 101/04
Auch im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung gilt das grundsätzliche Verbot der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen.
- BGH, 05.05.2004, 2 StR 383/03
Zum Erlaß eines kammerinternen Geschäftsverteilungsplans.
- BAYOBLG, 11.02.2004, 3Z BR 23/04
1. Der Einzelrichter, dem eine Beschwerdesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen worden ist, kann abweichend von der Beurteilung der Beschwerdekammer die grundsätzliche Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage annehmen und deswegen die weitere Beschwerde wirksam zulassen, wenn eine wesentliche Änderung der...
- OLG-ROSTOCK, 12.11.2003, 8 U 88/01
Zur Bestimmung des durch seinen geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzten Spruchkörper bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 45 Abs. 1 ZPO) und einer unbewussten Regelungslücke im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.
- BGH, 11.11.2003, 5 StR 359/03
Eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, kann geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein.
- OLG-HAMBURG, 09.10.2002, 1 Ss 112/02
Überträgt ein Präsidium einem Vorsitzenden eines Spruchkörpers zusätzliche Aufgaben - insbesondere den Vorsitz in einem weiteren Spruchkörper -, die er in Folge ohnehin schon bestehender starker Inanspruchnahme voraussehbar nicht erledigen kann, so liegt in Bezug auf die zusätzlichen Aufgaben ein Fall der Verhinderung gemäß §...