- BGH, 20.06.2007, XII ZB 220/04
a) Weist das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde, mit der sich der in einem Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrenspfleger gegen den eine Erstattung seiner Aufwendungen ablehnenden Beschluss des Familiengerichts wendet, zurück, so ist hiergegen ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof auch dann nicht eröffnet, wenn das...
- OLG-MUENCHEN, 25.10.2006, 32 Wx 145/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG...
- OLG-KARLSRUHE, 20.07.2006, 14 Wx 19/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03. 2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S....
- OLG-DUESSELDORF, 08.07.2003, I-24 W 34/03
Die sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht gegen die zweitinstanzliche Entscheidung des Landgerichts (vgl. § 568 ZPO a.F.)ist nicht mehr statthaft.
- OLG-THUERINGEN, 16.10.2002, 6 W 558/02
Auch wenn das Landgericht ein das Erstbeschwerdeverfahren betreffendes PKH-Gesuch zurückgewiesen hat und der sich hiergegen wendende Vollstreckungsschuldner nicht unmittelbar eine über ein Rechtsmittel ergangene Entscheidung angreift, ist eine Sachentscheidungszuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht gegeben, denn die...
- OLG-HAMM, 24.04.2002, 15 W 134/02
Nach der Neufassung der ZPO ist eine gerichtsverfassungsrechtliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Entscheidung über ein beim Landgericht eingelegtes, gegen eine dort ergangene Beschwerdeentscheidung in einem ZPO-Verfahren gerichtetes Rechtsmittel unter keinem Gesichtspunkt begründet.
- BAYOBLG, 22.02.2002, 1Z AR 14/02
Zur Frage, welches Gericht in Familiensachen über einen Abgabestreit entscheidet.