( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeGVG§ 120a GVG - Zuständigkeit bei vorbehaltener oder nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung 

§ 120a GVG - Zuständigkeit bei vorbehaltener oder nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

Gerichtsverfassungsgesetz

   Achter Titel (Oberlandesgerichte)

(1) Hat im ersten Rechtszug ein Strafsenat die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten oder im Fall des § 66b des Strafgesetzbuches als Tatgericht entschieden, ist dieser Strafsenat im ersten Rechtszug für die Verhandlung und Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung zuständig.

(2) Im Fall des § 66b des Strafgesetzbuches gilt § 462a Abs. 3 Satz 2 und 3 der Strafprozessordnung entsprechend.


Fußnoten:


Zu § 120a: Eingefügt durch G vom 23. 7. 2004 (BGBl I S. 1838), geändert durch G vom 8. 7. 2008 (BGBl I S. 1212) und 22. 12. 2010 (BGBl I S. 2300).



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
    • Zweiter Teil (Jugendliche)
      • Zweites Hauptstück (Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren)
        • Dritter Abschnitt (Jugendstrafverfahren)
          • Zehnter Unterabschnitt (Anordnung der Sicherungsverwahrung § 81a Verfahren und Entscheidung)
        • § 81a Verfahren und Entscheidung

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/gvg/120a-zustaendigkeit-bei-vorbehaltener-oder-nachtraeglicher-anordnung-der-sicherungsverwahrung

© "§ 120a GVG - Zuständigkeit bei vorbehaltener oder nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN