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JuraForum.deGesetzeGVG§ 1 GVG 

Stand: 20.05.2013

§ 1 GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

   Erster Titel (Gerichtsbarkeit)

Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.


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