- BGH, 16.02.2009, II ZR 120/07
a) Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG n.F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung.
b) Ebenso wenig liegt in dem o.g. Fall ein der Erfüllung der Einlageschuld entgegenstehendes Hin- und Herzahlen der...
- OLG-KOELN, 20.12.2007, 18 U 172/06
1. Die Grundsätze über die Unterbilanzhaftung nach Reaktivierung eines leeren GmbH-Mantels gem. dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2003 - II ZB 4/02 - (BGHZ 155, 318 = NJW 2003, 3198) finden aus Gründen des Vertrauensschutzes auf vor Bekanntwerden der Entscheidung liegende Sachverhalte keine Anwendung.
2. Die Verjährung...
- BGH, 26.11.2007, II ZA 14/06
Zum Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. für die Unterbilanzhaftung des Gesellschafters in "Altfällen" (vor BGHZ 155, 318) der Verwendung eines "alten" GmbH-Mantels.
- OLG-OLDENBURG, 26.07.2007, 1 U 8/07
1. Eine Bareinlage kann auch bei Gründung einer Einmann-GmbH grundsätzlich durch Barzahlung erbracht werden. Für eine solche Einlagezahlung reicht es aber nicht aus, dass der Gründungsgesellschafter, der gleichzeitig als Geschäftsführer der zu gründenden GmbH bestellt ist, einen der zu erbringenden Einlage entsprechenden...
- OLG-CELLE, 02.05.2007, 9 W 26/07
Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers ist nur dann sichergestellt, wenn für ihn die jederzeitige Möglichkeit besteht, in das Inland einzureisen, um auch von dort die gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnehmen zu können. Soweit deshalb für den in Aussicht genommenen Geschäftsführer...
- OLG-SCHLESWIG, 07.09.2006, 5 U 25/06
1. Auf die Verjährung von Ansprüchen auf Auffüllung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH sind die Bestimmungen über die Verjährung der Ansprüche auf erstmalige Aufbringung des Stammkapitals, sondern die Grundsätze über die Verjährung einer Unterbilanzhaftung anzuwenden.
2. Zu den Voraussetzungen der...
- OLG-FRANKFURT, 18.05.2006, 20 W 495/05
Wird zur Durchführung einer Kapitalerhöhung als Sacheinlage ein Grundstück in die GmbH eingebracht, so ist bei der vom Registerrichter vorzunehmenden Überprüfung der Werthaltigkeit nicht nur auf den Verkehrswert des Grundstückes abzustellen, sondern eine bereits auf dem Grundstück lastende und bestehen bleibende Grundschuld, die...
- OLG-SCHLESWIG, 19.10.2005, 2 W 120/05
Der Verwaltungsakt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig Holstein zur Beleihung der aus dem Formwechsel der Fachklinik Schleswig (Anstalt des öffentlichen Rechts) entstehenden Fachklinik Schleswig GmbH mit der Aufgabe des Maßregelvollzugs ist nicht nichtig. Das Amtsgericht ist bei der...
- OLG-FRANKFURT, 08.06.2005, 20 W 81/04
1. Die Eintragung einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks vorsieht, kann im Handelsregister nur erfolgen, wenn der Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder ein diesbezügliches Negativattest vorgelegt wird.
2. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.05.2005, 1 W 319/03
Eine gegen einen Gesellschafter gerichtete Forderung kann von diesem nicht im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden. Unwirksam ist danach auch die Einbringung einer Gesellschafterstellung in die GmbH als Sacheinlage, wenn die GmbH hierdurch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber einer Forderung gegen den...
- OLG-FRANKFURT, 24.01.2005, 20 W 415/04
Hat der einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH die Stammeinlage bereits unmittelbar vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft angelegtes Konto eingezahlt und überträgt in der Gründungsurkunde das Stammkapital auf die Gesellschaft, so liegt keine Sachgründung, sondern eine Erfüllung der...
- OLG-NAUMBURG, 01.08.2003, 7 Wx 2/03
Auch bei einer formwechselnden Umwandlung bleiben die von einer Rangrücktrittserklärung betroffenen Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Vermögens, das den Nennbetrag des Stammkapitales erreichen muss, außer Betracht.
- BGH, 09.12.2002, II ZB 12/02
a) Die Verwendung des Mantels einer "auf Vorrat" gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar.
b) Auf diese wirtschaftliche Neugründung durch Ausstattung der Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und erstmalige Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes sind die der Gewährleistung der...
- BGH, 10.12.2001, II ZR 89/01
a) Die Mitglieder einer Vor-Genossenschaft haften für deren Verbindlichkeiten wie die Gesellschafter einer Vor-GmbH für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft.
b) Der Verlustdeckungsanspruch verjährt entsprechend § 9 Abs. 2 GmbHG in fünf Jahren.
- BAYOBLG, 23.05.2001, 3Z BR 31/01
Satzungsmäßig kann geregelt werden, dass die GmbH-Gesellschafter unter Zustimmung des beeinträchtigten Gesellschafters alljährlich über eine Gewinnverteilung beschließen, die von der satzungsmäßigen Regelung abweicht.
- OLG-CELLE, 08.11.2000, 9 U 4/00
Forderungen auf Leistung von Stammeinlagen können nicht unbeschränkt abgetreten oder gepfändet werden. Das ist jedoch dann möglich, wenn die Forderung, deretwegen gepfändet oder abgetreten wird, entweder 'vollwertig' ist oder wenn der Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt, anderes Vermögen als die Einlageforderung...
- OLG-CELLE, 12.09.2000, 9 W 97/00
Ist das Stammkapital schon vor der Eintragung ganz oder teilweise verbraucht und ist die GmbH trotzdem eingetragen worden, so haben die Gesellschafter anteilig für die Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung aufzukommen. Die Feststellung, ob das Stammkapital ganz oder...
- OLG-SCHLESWIG, 04.05.2000, 5 U 211/98
Die Stammeinlage ist nicht geleistet, wenn die Bareinlage dem Gesellschafter unmittelbar als Darlehen zurückgeführt wird.
- OLG-CELLE, 15.03.2000, 9 U 209/99
1. Zwischen dem Anspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer aus § 9a GmbHG und gegen den Gesellschafter aus § 19 GmbHG besteht Gesamtschuld.
2. § 9a GmbHG setzt trotz seines deliktischen Aufbaus keinen Schaden voraus.
3. Soweit die Pflichtverletzung des Geschäftsführers in der durch § 9a Abs. 1 GmbHG erfassten...
- BGH, 23.11.1998, II ZR 70/97
GmbHG § 9; DMBilG §§ 24, 26; SpTrUG § 12 Abs. 1; TreuhG §§ 11, 19
a) Eine Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus § 9 GmbHG oder auf der Grundlage der allgemeinen Differenzhaftung wird durch die spezielleren Regelungen der §§ 24, 26 DMBilG auch dann verdrängt, wenn ein gemäß § 11 TreuhG in...