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JuraForum.deGesetzeGmbHG§ 56a GmbHG - Leistungen auf das neue Stammkapital 

§ 56a GmbHG - Leistungen auf das neue Stammkapital

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


   Abschnitt 4 (Abänderungen des Gesellschaftsvertrags)

Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.



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