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JuraForum.deGesetzeGmbHG§ 56 GmbHG - Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen 

§ 56 GmbHG - Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


   Abschnitt 4 (Abänderungen des Gesellschaftsvertrags)

(1) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden. Die Festsetzung ist in die in § 55 Abs. 1 bezeichnete Erklärung des Übernehmers aufzunehmen.

(2) Die §§ 9 und 19 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 finden entsprechende Anwendung.



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