- BFH, 24.04.2007, I R 35/05
Ein Wirtschaftsgut, das dem Vermögen einer GmbH im Rahmen einer Überpari-Emission als Sacheinlage zugeführt worden ist, ist in der Steuerbilanz der GmbH auch im Hinblick auf jenen Teilbetrag des Einbringungswertes, der über den Nennbetrag der Stammeinlageverpflichtung des Einlegenden hinausgeht und gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB...
- OLG-SCHLESWIG, 07.09.2006, 5 U 25/06
1. Auf die Verjährung von Ansprüchen auf Auffüllung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH sind die Bestimmungen über die Verjährung der Ansprüche auf erstmalige Aufbringung des Stammkapitals, sondern die Grundsätze über die Verjährung einer Unterbilanzhaftung anzuwenden.
2. Zu den Voraussetzungen der...
- BGH, 16.01.2006, II ZR 76/04
Die in ein Cash-Pool-System einbezogenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen - ohne dass ein "Sonderrecht" für diese Art der Finanzierung anerkannt werden könnte - bei der Gründung und der Kapitalerhöhung den Kapitalaufbringungsvorschriften des GmbHG und den dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 22.07.2005, 9 W 60/05
Kosten einer nichtigen Beurkundung bleiben nicht gemäß § 16 KostO außer Ansatz, wenn sie auch bei richtiger Behandlung der Sache durch den Notar angefallen wären und der Kostenschuldner aus anderen , in seinem Belieben stehenden Gründen von einer Nachbeurkundung Abstand nimmt (Abweichung von KG DNotZ 1970, 437).
- BAYOBLG, 21.06.2005, 3Z BR 258/04
1. Sacheinlagen an eine GmbH können auch durch Dritte, die nicht Gründungsgesellschafter sind, geleistet werden.
2. Zur Pflicht des Notars, die Beteiligten über eine gebührengünstigere Gestaltung des Geschäfts zu informieren.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.05.2005, 1 W 319/03
Eine gegen einen Gesellschafter gerichtete Forderung kann von diesem nicht im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden. Unwirksam ist danach auch die Einbringung einer Gesellschafterstellung in die GmbH als Sacheinlage, wenn die GmbH hierdurch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber einer Forderung gegen den...
- OLG-SCHLESWIG, 27.01.2005, 5 U 22/04
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die wegen anfänglichen "Hin- und Herzahlens" noch offene Stammeinlageverpflichtung eines GmbH-Gesellschafters nur durch eine - mit hinreichender Tilgungsbestimmung versehene - Zahlung auf die Stammeinlage erfüllt werden kann und nicht schon durch eine Zahlung zur Rückführung des...
- OLG-FRANKFURT, 24.01.2005, 20 W 415/04
Hat der einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH die Stammeinlage bereits unmittelbar vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft angelegtes Konto eingezahlt und überträgt in der Gründungsurkunde das Stammkapital auf die Gesellschaft, so liegt keine Sachgründung, sondern eine Erfüllung der...
- BGH, 14.06.2004, II ZR 121/02
a) Sacheinlagen können im GmbH-Recht - nicht anders als im Aktienrecht (vgl. § 27 Abs. 2 AktG) - nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist.
b) Obligatorische Nutzungsrechte haben jedenfalls dann einen im Sinne der Sacheinlagefähigkeit feststellbaren wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Nutzungsdauer...
- OLG-NAUMBURG, 03.11.2003, 5 U 105/03
Da es sich bei der Gründung einer GmbH durch Abspaltung stets um eine Sachgründung handelt, die den besonderen Vorschriften des SpTrUG oder des UmwG genügen muss, ist die Festsetzung der Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag als Voraussetzung für die befreiende Wirkung einer Sacheinlage zur Erreichung des genannten Gesetzeszweckes...
- OLG-DUESSELDORF, 09.09.2003, 23 U 194/02
1.
Ein Steuerberater verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er seinem Mandanten, der ein Einzelunternehmen betreibt und über kein sonstiges Vermögen verfügt, aus steuerlichen Gründen die Gründung einer GmbH und die Einbringung seines Einzelunternehmens als Sacheinlage in die GmbH empfiehlt, ohne sich vorher...
- OLG-NAUMBURG, 01.08.2003, 7 Wx 2/03
Auch bei einer formwechselnden Umwandlung bleiben die von einer Rangrücktrittserklärung betroffenen Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Vermögens, das den Nennbetrag des Stammkapitales erreichen muss, außer Betracht.
- BGH, 07.07.2003, II ZR 235/01
a) Im GmbH-Recht kann der Inferent einer verdeckten Sacheinlage aus dem Gesichtspunkt der gesellschafterlichen Treuepflicht von seinen Mitgesellschaftern die Mitwirkung an einer "heilenden" Änderung der Einlagendeckung von der Bar- zur Sacheinlage jedenfalls dann verlangen, wenn sich die Gesellschafter über die geplante Einlage einig...
- BGH, 21.10.2002, II ZR 118/02
Zur Frage
a) des gutgläubigen Erwerbs einer Sacheinlage bei Gründung einer GmbH,
b) der Schadensersatzansprüche des Mitgründers bei unterlassener Aufklärung über das Fehlen des Eigentums durch den Sacheinleger.
- OLG-SCHLESWIG, 27.06.2002, 2 W 87/02
Die gesetzlichen GmbH-Gründungsvorschriften auf eine Mantelverwendung beschränken sich auf die Regeln über das Mindeststammkapital, die Mindeststammeinlagen und deren registerliche Kontrolle.
- BFH, 26.02.2002, II B 54/02
1. Ein Einbringungsvorgang i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG 1983 liegt vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung einer Sacheinlageverpflichtung im Rahmen der Übernahme von Aktien oder Stammeinlagen oder zur Erfüllung von Beitragspflichten auf eine (Kapital- oder Personen-)Gesellschaft überträgt.
2....
- OLG-DRESDEN, 07.02.2002, 11 U 2489/01
Bei einer Sachgründung müssen die eingebrachten Sachen nicht im Gesellschaftsvertrag identifizierbar beschrieben sein. Es reicht aus, wenn der Registerrichter aus dem Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag, Sachgründungsbericht, Rechnungen und Wertgutachten die eingebrachten Sachen genau identifizieren konnte.
- BGH, 18.09.2000, II ZR 365/98
GmbHG §§ 5 Abs. 4, 19 Abs. 5
a) Gegenstände und Sachwerte, deren Besitz einer GmbH bereits vor dem Kapitalerhöhungsbeschluß überlassen worden ist, können nur dann als Sacheinlage eingebracht werden, wenn sie zumindest im Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses noch gegenständlich im Gesellschaftsvermögen vorhanden sind....
- BGH, 24.07.2000, II ZR 202/98
DDR:UnternehmensG §§ 3, 17-19; GmbHG § 5 Abs. 4 Satz 1
a) Gründen die Rückgabeberechtigten einer ehemaligen, im Jahre 1972 enteigneten Produktionsgenossenschaft des Handwerks zum Vollzug einer Umwandlung nach §§ 17-19 UntG eine GmbH, so finden gemäß § 3 Satz 2 UntG die Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes...
- BAG, 10.02.1999, 5 AZR 677/97
Leitsatz:
Die Unterkapitalisierung einer GmbH rechtfertigt für sich allein den Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter nicht (Anschluß an BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - BGHZ 68, 312).
Aktenzeichen: 5 AZR 677/97
Bundesarbeitsgericht 5. Senat...