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JuraForum.deGesetzeGmbHG§ 44 GmbHG - Stellvertreter von Geschäftsführern 

§ 44 GmbHG - Stellvertreter von Geschäftsführern

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


   Abschnitt 3 (Vertretung und Geschäftsführung)

Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.



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