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JuraForum.deGesetzeGmbHG§ 38 GmbHG - Widerruf der Bestellung 

§ 38 GmbHG - Widerruf der Bestellung

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


   Abschnitt 3 (Vertretung und Geschäftsführung)

(1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen.

(2) Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs auf den Fall beschränkt werden, dass wichtige Gründe denselben notwendig machen. Als solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung anzusehen.



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