- OVG-SAARLAND, 19.03.2004, 3 R 8/03
Zur Frage des Erstattungsanspruches des örtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 AG BSGH bei einer von der beauftragten Gemeinde versäumten unverzüglichen Unterrichtung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 AG BSHG über von ihr zu Lasten des örtlichen Trägers veranlasste Unterbringung von...
- OLG-NAUMBURG, 28.03.2002, 14 UF 8/02
Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dann zu tragen, wenn aufgrund einer neuen Rentenauskunft die Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgt, die korrigierte Rentenauskunft bei Anwendung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt jedoch unschwer sofort hätte erteilt...
- OLG-KARLSRUHE, 12.03.2002, 3A W 40/02
1. Der nach § 5 Nr. 4 Satz 1 AH B zur Durchführung des Haftpflichtprozesses bestellte Anwalt wird grundsätzlich Vertragspartner des Versicherers, nicht des Versicherungsnehmers. Gebührenschuldner ist damit der Versicherer.
2. In einem solchen Falle ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Kostenerstattungsanspruch des...
- OLG-KARLSRUHE, 15.01.2002, 3A W 72/01
1. Ist der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens höher als der des Hauptsacheverfahrens, sind für die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages die Kosten jenes Verfahrens nur quotenmäßig zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Grundlage der Kostenerstattung ein Prozessvergleich ist.
2. Die Parteien...
- HESSISCHER-VGH, 14.01.2002, 12 TG 724/01
1. Der Aufenthalt eines mit Zustimmung der Ausländerbehörde eingereisten Ausländers gilt gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG auch dann während des Verfahrens bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt, wenn der Genehmigungsantrag nach Ablauf der Geltungsdauer einer zuvor verlängerten Aufenthaltsgenehmigung...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 07.01.2002, 13 S 2155/01
Seit 1. Januar 2002 ist als Auffangstreitwert nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG i.d.F. des KostREuroUG ein Betrag von 4.000,- EUR anzusetzen. Dies gilt wegen Fehlens einer Übergangsregelung auch für Verfahren, die vor dem 1.1.2002 anhängig gemacht wurden.
- BVERWG, 02.04.1998, BVerwG 8 B 19.98
Leitsätze:
Art. 237 § 1 EGBGB i.d.F, des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) hat für besatzungshoheitliche Enteignungen gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG keine Bedeutung; insbesondere hat die Vorschrift nicht zur Folge, daß besatzungshoheitliche Enteignungen als nichtig zu behandeln sind,...