- OLG-CELLE, 23.07.2009, 6 W 106/09
1. Bei einer Beschwerde gegen den Beschluss über den Streitwert des Berufungsverfahrens kann das Beschwerdegericht zugleich den Streitwert der ersten Instanz von Amts wegen ändernden Beschluss des Berufungsgerichts überprüfen und von Amts wegen ändern.
2. Der Wert des mit der Vollstreckungsabwehrklage neben dem Urteil zugleich...
- LAG-MUENCHEN, 22.06.2009, 11 Ta 148/09
Streitwertfestsetzung bei einer Bestandsstreitigkeit, bei der die Parteien unterschiedlicher Auffassung bezüglich des Umfangs der zeitlichen Arbeitsverpflichtung und der damit monatlich geschuldeten Vergütung sind. Zur Zulässigkeit einer Verschlechterung im Streitwertbeschwerdeverfahren.
- OLG-DUESSELDORF, 19.05.2009, I-24 W 13/09
1. Gegen eine Wertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht ist die sofortige Beschwerde an das Oberlandesgericht statthaft.
2. Das Verbot der "reformatio in peius" gilt nicht für die Streitwertfestsetzung.
3. Der Streitwert einer Berufung gegen ein noch nicht ergangenes Urteil ist nach dem Mindestwert von 300 EUR...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 02.04.2009, 13 A 9/08
Die Möglichkeit des Widerrufs einer (zahn-)ärztlichen Approbation wegen Fehlverhaltens knüpft an die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit des Betreffenden an.
Stellt das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung wegen Widerrufs der Approbation auf beide Widerrufstatbestände ab, muss der Antrag auf Zulassung der Berufung...
- SAECHSISCHES-OVG, 02.04.2009, D 6 A 178/09
1. Die materielle Beweislast für das Bestehen eines Anordnungsanspruches i. S. v. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO folgt den allgemeinen Regeln. Der Antragsteller trägt die Last der Nichterweislichkeit den Anspruch begründender Umstände, der Antragsgegner die Last der Nichterweislichkeit der anspruchsvernichtenden...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 25.02.2009, 1 OA 16/09
Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert endgültig fest, bevor die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 GKG vorliegen, ist auf Beschwerde nicht über die Höhe des Streitwerts zu entscheiden, sondern der verfrüht ergangene Beschluss isoliert aufzuheben.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 12.02.2009, 5 W 37/09
Die "Identitätsformel" gilt nicht, wenn mit Klage und Widerklage Teilansprüche aus demselben Rechtverhältnis geltend gemacht werden. In diesem Fall ist entscheidend, ob durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht.
- OLG-KARLSRUHE, 04.02.2009, 4 W 5/09
Setzt das Gericht im Zivilprozess von Amts wegen einen Streitwert fest, obwohl in dem betreffenden Verfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, für die es auf den Streitwert ankäme, ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung unzulässig. Die Partei ist durch eine solche Entscheidung nicht beschwert, und zwar auch nicht im Hinblick auf...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 18.12.2008, 13 E 1654/08
Streitwert in Höhe von 65.000,00 Euro für Hauptsacheverfahren wegen Erteilung oder Widerruf einer ärztlichen Approbation, ohne Differenzierung nach der Art der ärztlichen Tätigkeit.
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 02.12.2008, 1 O 159/08
Zur Einhaltung der Streitwertbeschwerdefrist bei Erledigung in der Hauptsache.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 21.10.2008, 7 W 59/08
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich auch dann nach demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit, wenn die Streithelferin der Beklagten mit einer Gegenforderung gegen die Klageforderung aufrechnet und sich die Prozessparteien später über die Klageforderung vergleichen, ohne dass die zur Aufrechnung gestellte...
- OLG-STUTTGART, 09.10.2008, 5 W 48/08
Ist streitig, wann ein unstreitig wirksam gekündigter Mietvertrag endet, ist für den Streitwert des Räumungsprozesses die Miete des umstrittenen Zeitraums - ohne Nebenkosten, aber mit Umsatzsteuer - anzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter den von ihm vertretenen Zeitrpunkt für die Räumung einhält.
- OLG-STUTTGART, 07.08.2008, 10 W 43/08
Die vom Sachverständigen angegebenen Kosten der von ihm vorgeschlagenen Mangelbeseitigungsmaßnahme sind auch dann der Festsetzung des Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Antragsteller eine andere, teurere Mangelbeseitigungsmaßnahme und deren vermutliche Kosten in der Begründung seiner...
- OLG-DUESSELDORF, 10.06.2008, I-24 W 40/08
Die Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwertes ist unzulässig, gleichgültig, ob sie für die Kostenvorschussanforderung oder die Zuständigkeitsbestimmung erfolgt ist.
- OLG-DUESSELDORF, 09.06.2008, I-24 W 17/08
1. Der Gegenstandswert eines Vergleichs bestimmt sich danach, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigen.
2. Wird in einem Prozessvergleich ein neues Mietverhältnis begründet und zugleich das bisherige, bestrittene Mietverhältnis für beendet erklärt, ist die Jahresmiete dieses Vertragsverhältnisses für den Wert...
- OLG-KOBLENZ, 03.04.2008, 10 W 166/08
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung, auch soweit es um die Gebührenerhebung des Rechtsanwalts geht.
- OVG-SAARLAND, 25.03.2008, 1 E 161/08
Endet ein Verfahren durch Klagerücknahme, so läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht.
Hauptsacheverfahren betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten sind mit dem Auffangwert zuzüglich 750,- EUR je weitere Waffe zu bewerten.
- HESSISCHER-VGH, 12.02.2008, 8 E 284/08
1. Der Einzelrichter des Beschwerdegerichts entscheidet über eine Streitwertbeschwerde auch dann, wenn die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter gemäß § 87a VwGO erfolgt ist.
2. Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG ist unstatthaft.
- OLG-FRANKFURT, 08.02.2008, 6 W 129/07
Im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung beginnt die Frist zur Einlegung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 I, 3, 63 III, 2 GKG) mit der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.
- OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN, 07.02.2008, 2 O 136/07
Zur Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 2 GKG; hier: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob genügend Anhaltspunkte für eine Wertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 oder 3 GKG vorliegen.