- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 03.06.2009, 2 OA 124/09
1. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat als Kollegium und nicht der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter der Kammer des Verwaltungsgerichts gemäß § 87 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO und nicht den Einzelrichter gemäß § 6...
- OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN, 25.03.2009, 2 O 15/09
Im Konkurrentenverfahren um ein Beförderungsamt erhöht sich der Ausgangsbetrag um die Anzahl der Beförderungsstellen, die durch das Rechtsschutzbegehren blockiert werden sollen.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 02.03.2009, 13 C 278/08
Der Streitwert eines Verfahrens nach § 123 VwGO, in dem der Antragsteller die vorläufige Zulassung zum Studium begehrt, beträgt 5.000,- ¤ (Änderung der Senatsrechtsprechung).
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 09.02.2009, 10 S 3350/08
Wenn die Behörde einem Kraftfahrzeughalter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs ab Zustellung der Verfügung auferlegt, wird die Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig vorweggenommen. Der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entspricht in diesem...
- OLG-NUERNBERG, 30.04.2008, 7 WF 459/08
Der Geschäftswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, das die Benutzung der Wohnung betrifft (§ 64 b Abs. 3 FGG, § 2 GewSchG), beträgt 2.000,- ¤ (analog § 24 S. 3, S. 2 RVG, § 53 Abs. 2 S. 2 GKG; a. M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.1.2008, Az. 10 WF 7/08).
- BFH, 14.12.2007, IX E 17/07
Der Streitwert im Verfahren der AdV nach § 69 Abs. 3, 5 FGO ist mit 10 v.H. des Betrages anzusetzen, dessen Aussetzung begehrt wird (ständige BFH-Rechtsprechung). Der durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Mindeststreitwert (§ 52 Abs. 4 GKG) findet in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Gerichten der...
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 28.11.2007, 2 E 11099/07.OVG
1. Der Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren ist regelmäßig auf der Grundlage von § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe...
- OVG-SAARLAND, 16.11.2007, 3 B 447/07
a) Die öffentliche Ordnung kann auch durch die Art und Weise der Kundgebung einer Meinung verletzt werden, etwa durch agressives, die Grundlagen des verträglichen Zusammenlebens der Bürger beeinträchtigendes, insbesondere andere Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer.
b) Ein solcher Sachverhalt ist gegeben,...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 17.09.2007, 7 OA 186/07
Die Streitwertbemessung bei gerichtlichen Verfahren um Taxigenehmigungen orientiert sich an der Genehmigung, ohne dass es insoweit auf die Anzahl der Fahrzeuge ankommt.
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet grundsätzlich eine Verminderung des Hauptsachestreitwerts nicht statt (stdg. Rspr. des Senats).
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 15.08.2007, 1 OA 241/07
Von der regelmäßigen Halbierung des Hauptsachestreitwerts für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Streitwertkatalog 2002, NdsVBl 2002, 192) ist abzusehen, wenn mit dem Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung die Hauptsache vorweggenommen wird.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 16.07.2007, 5 ME 143/07
Streitwert in Eilverfahren wegen (reiner) beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz hier: Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht.
- HESSISCHER-VGH, 13.07.2007, 8 MM 3140/06.W6
1.) Der Auffangstreitwert ist zugrunde zu legen, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren die Zulassung für die gesamte Dauer des Studiums beantragt wird.
2.) Wird die Zulassung zu einem Teil des Studiums beantragt, ist dieser Wert entsprechend zu vermindern.
3.) Der Streitwert ist auf vier Zehntel des Auffangstreitwerts...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 23.05.2007, 10 ME 115/07
Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 AufenthG.
Zur Höhe des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
- HAMBURGISCHES-OVG, 25.04.2007, 1 So 41/07
Der Streitwert in Konkurrentenverfahren um beamtenrechtliche Beförderungsstellen im vorläufigen Rechtsschutz beträgt gemäß den §§ 52 Abs. 5 Satz 2, 53 Abs. 3 GKG die Hälfte des 6,5 fachen Betrages des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen für die erstrebte Stelle (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 06.02.2007, 12 OA 102/07
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beträgt der Streitwert in der Regel allenfalls die Hälfte des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Werts.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 30.01.2007, 15 E 1386/06
In Vergabestreitigkeiten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also in den nach § 100 Abs. 1 GWB unterschwelligen oder nach § 100 Abs. 2 GWB ausgenommenen Vergabeverfahren, ist der Streitwert regelmäßig nach § 52 Abs. 1 GKG entsprechend der Streitwertregelung für dem GWB unterfallende Beschwerdeverfahren mit 5 % der...
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 24.01.2007, 6 E 11489/06.OVG
1. Eine sog. Passverfügung zur Durchsetzung der einem rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber obliegenden Ausreiseverpflichtung findet ihre Rechtsgrundlage in § 15 AsylVfG. Bei einem sich anschließenden Rechtsstreit handelt es sich um ein Asylstreitverfahren im Sinne des §§ 11, 74 ff. und 80 AsylVfG.
2. Unabhängig von der...
- HESSISCHER-VGH, 20.12.2006, 6 NG 1645/06
Bei einer einseitigen Erledigungserklärung bemisst sich der Streitwert nach dem Wert der für erledigt erklärten Hauptsache.
- OVG-SAARLAND, 02.10.2006, 3 W 12/06
1. Zur Frage, ob eine zieldifferente integrative Unterrichtung eines Lernbehinderten während des Besuchs einer Fachklasse einer Berufsschule im dualen System in Betracht kommt, wenn auch der berufsbezogene Lernbereich der Berufsschule an den Anforderungen des gewählten Ausbildungsberufs und dem Ziel der Berufsausbildung ausgerichtet...
- THUERINGER-OVG, 27.06.2006, 3 EO 354/06
1. Zum Eilrechtsschutz nach Vollzug der Abschiebung.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine (vorläufige) Regelung fehlt, wenn der Ausländer die für seine Wiedereinreise notwendigen Rechtshandlungen nicht vornimmt.