JuraForum.de > Gesetze > G > GKG - Gerichtskostengesetz
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++)Das G wurde als Art. 1 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft getreten.
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Fälligkeit
Abschnitt 3
Vorschuss und Vorauszahlung
Abschnitt 4
Kostenansatz
Abschnitt 5
Kostenhaftung
Abschnitt 6
Gebührenvorschriften
Abschnitt 7
Wertvorschriften
Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften
Unterabschnitt 2
Besondere Wertvorschriften
Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung
Abschnitt 8
Erinnerung und Beschwerde
Abschnitt 9
Schluss- und Übergangsvorschriften
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