JuraForum.de > Gesetze > GG > Art 92 GG
IX. (Die Rechtsprechung)
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Folgende Vorschriften verweisen auf Art 92 GG:
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