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JuraForum.deGesetzeGGArt 6 GG 

Stand: 20.05.2013

Art 6 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   I. (Die Grundrechte)

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.



Weitere Vorschriften um Art 6 GG

Entscheidungen zu Art 6 GG

  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 22.01.2009, 14 A 2340/08
    Bei einem Normalverlauf von Schwangerschaft, Geburt und nachfolgender Zeit und ohne besondere Umstände sind bei der Berechnung der Fachsemester für die Meldung zu einem Freiversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung nur die Mutterschutzfristen nach der in § 25 Abs. 3 Satz 1 JAG geregelten Maßgabe zu berücksichtigen.
  • BSG, 29.05.2008, B 11a AL 23/07 R
    Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn das Arbeitslosengeld im Anschluss an Erziehungszeiten nach Qualifikationsgruppen bemessen wird.
  • SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 21.05.2008, 2 LB 50/07
    Wird in der Zweitwohnungssteuersatzung - dem Leitsatz des Beschlusses des BVerfG v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 -, - 1 BvR 2627/03 -, E 114, 316 folgend - bestimmt, dass der Inhaber einer Zweitwohnung nicht steuerpflichtig ist, "der verheiratet ist, nicht dauernd von seinem Ehepartner getrennt lebt und die Zweitwohnung aus beruflichen...
  • SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 21.05.2008, 2 LB 1/08
    1. Auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ist grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen. 2. Eine den Steuergegenstand bildende Zweitwohnung wird nicht innegehabt, wenn es sich dabei um die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten handelt, der von dort aus einer örtlich gebundenen...
  • BSG, 19.03.2008, B 11b AS 7/06 R
    Besteht das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft lediglich aus dem Kindergeld eines minderjährigen Kindes, das zur Sicherung von dessen Lebensunterhalt benötigt wird, kann keine Pauschale in Höhe von 30 Euro für private Versicherungen abgesetzt werden; dies ist ermächtigungskonform und verfassungsgemäß (Weiterführung von BSG vom...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von Art 6 GG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 6 GG:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Buch 4 (Familienrecht)
      • Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
        • Titel 5 (Elterliche Sorge)
      • § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
      • § 1672 Getrenntleben bei elterlicher Sorge der Mutter

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