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JuraForum.deGesetzeGGArt 25 GG 

Stand: 20.05.2013

Art 25 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   II. (Der Bund und die Länder)

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Weitere Vorschriften um Art 25 GG

Entscheidungen zu Art 25 GG

  • OLG-HAMM, 22.08.2000, (2) 4 Ausl. 119/00 (76/00)
    Leitsatz: Zur Frage der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Mindeststandards bei einem in Italien gegen den Verfolgten ergangenen Abwesenheitsurteil, wenn der Verfolgte vor seinem Untertauchen noch einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat
  • BVERWG, 17.05.1999, BVerwG 8 B 178.98
    Leitsätze: Die Rückübertragung eines für eine ausländische Gesandtschaft genutzten Grundstücks an die Rechtsnachfolger eines früheren Eigentümers nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes verstößt jedenfalls dann nicht gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wenn der ausländische Staat zu keinem Zeitpunkt das...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 25 GG:

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