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JuraForum.deGesetzeGGArt 20a GG 

Stand: 20.05.2013

Art 20a GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   II. (Der Bund und die Länder)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.



Weitere Vorschriften um Art 20a GG

Entscheidungen zu Art 20a GG

  • BSG, 06.11.2008, B 1 KR 6/08 R
    Der seit 1.1.2004 geltende Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht.
  • BSG, 26.08.2008, B 8/9b SO 10/06 R
    1. Personen, die sich vor dem 1.1.2005 nicht in einer vollstationären Einrichtung befanden, werden nicht dadurch in ihren Grundrechten verletzt, dass der zusätzliche Barbetrag bei vollstationären Sozialhilfeleistungen, der bis 31.12.2004 Hilfeempfängern wegen der Beteiligung an den Kosten des Aufenthalts in der Einrichtung zustand,...
  • BSG, 18.06.2008, B 14 AS 55/07 R
    Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale...
  • BSG, 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R
    1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die...
  • BSG, 19.03.2008, B 11b AS 23/06 R
    Bei der Ermittlung des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 24 SGB II ist das von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bezogene Arbeitslosengeld dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen (Anschluss an BSG vom 31.10.2007 - B 14/7b AS 42/06 R -, - B 14/11b AS 5/07 R = NJW 2008, 2460, - B 14/11b AS 7/07 R = FamRZ 2008,...
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Erwähnungen von Art 20a GG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 20a GG:

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