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JuraForum.deGesetzeGGArt 20 GG 

Stand: 20.05.2013

Art 20 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   II. (Der Bund und die Länder)

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Weitere Vorschriften um Art 20 GG

Entscheidungen zu Art 20 GG

  • BSG, 06.11.2008, B 1 KR 6/08 R
    Der seit 1.1.2004 geltende Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht.
  • BSG, 26.08.2008, B 8/9b SO 10/06 R
    1. Personen, die sich vor dem 1.1.2005 nicht in einer vollstationären Einrichtung befanden, werden nicht dadurch in ihren Grundrechten verletzt, dass der zusätzliche Barbetrag bei vollstationären Sozialhilfeleistungen, der bis 31.12.2004 Hilfeempfängern wegen der Beteiligung an den Kosten des Aufenthalts in der Einrichtung zustand,...
  • BSG, 18.06.2008, B 14 AS 55/07 R
    Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale...
  • BSG, 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R
    1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die...
  • BSG, 19.03.2008, B 11b AS 23/06 R
    Bei der Ermittlung des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 24 SGB II ist das von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bezogene Arbeitslosengeld dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen (Anschluss an BSG vom 31.10.2007 - B 14/7b AS 42/06 R -, - B 14/11b AS 5/07 R = NJW 2008, 2460, - B 14/11b AS 7/07 R = FamRZ 2008,...
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Erwähnungen von Art 20 GG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 20 GG:

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
    • Zweiter Teil (Jugendliche)
      • Erstes Hauptstück (Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen)
        • Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
      • § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
    • Dritter Teil (Heranwachsende)
      • Erster Abschnitt (Anwendung des sachlichen Strafrechts)
    • § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • Allgemeiner Teil ()
      • Dritter Abschnitt (Rechtsfolgen der Tat)
        • Sechster Titel (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
          • Freiheitsentziehende Maßregeln ()
        • § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
        • § 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
        • § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
        • § 67d Dauer der Unterbringung

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