JuraForum.de > Gesetze > GG > Art. 139 GG - Bestimmungen zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus
XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
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