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JuraForum.deGesetzeGGArt 116 GG 

Stand: 20.05.2013

Art 116 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   XI. (Übergangs- und Schlußbestimmungen)

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.



Weitere Vorschriften um Art 116 GG

Entscheidungen zu Art 116 GG

  • BSG, 21.06.2005, B 8 KN 1/05 R
    1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Gesetzgeber trotz Entscheidung des zuständigen obersten Bundesgerichts wegen unklarer Rechtslage rückwirkend eine für die Betroffenen nachteilige Regelung treffen darf. 2. Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz bewirkten Änderung des § 22b Abs 1 S 1 FRG...
  • BSG, 21.06.2005, B 8 KN 9/04 R
    Für die Frage, ob Sozialleistungen iS des § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 zu Unrecht vorenthalten worden sind, sind Rechtsänderungen, die nach Erlass des Ausgangsbescheids eintreten, aber auf diesen Zeitpunkt zurückwirken, zu beachten.
  • BSG, 01.12.1999, B 5 RJ 26/98 R
    Die Regelungen des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) in der Fassung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Erwähnungen von Art 116 GG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 116 GG:

  • Europawahlordnung (EuWO)
    • Sechster Abschnitt (Übergangs- und Schlußbestimmungen)
  • Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5)Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche
  • Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3)Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift
  • Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2)
  • Paßgesetz (PaßG)
    • Erster Abschnitt (Paßvorschriften)
  • § 1 Passpflicht
    • Zweiter Abschnitt (Straf- und Bußgeldvorschriften)
  • § 24 Straftaten
  • Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
    • Kapitel 2 (Allgemeiner Datenbestand des Registers)
      • Abschnitt 1 (Anlaß der Speicherung, Inhalt)
    • § 2 Anlaß der Speicherung
      • Abschnitt 3 (Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden)
        • Unterabschnitt 1 (Datenübermittlung an öffentliche Stellen)
      • § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
    • Kapitel 5 (Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten)
  • § 36 Löschung
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
    • Abschnitt 2 (Beamtenverhältnis)
  • § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
    • Abschnitt 5 (Beendigung des Beamtenverhältnisses)
      • Unterabschnitt 1 (Entlassung)
    • § 32 Entlassung aus zwingenden Gründen
  • Deutsches Richtergesetz (DRiG)
    • Erster Teil (Richteramt in Bund und Ländern)
      • Dritter Abschnitt (Richterverhältnis)
    • § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
    • § 18 Nichtigkeit der Ernennung
    • § 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis
  • Waffengesetz (WaffG)
    • Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
      • Unterabschnitt 4 (Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer)
    • § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
    • Abschnitt 3 (Sonstige waffenrechtliche Vorschriften)
  • § 48 Sachliche Zuständigkeit
  • Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG)
    • Zweiter Abschnitt (Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit)
      • 1. (Begründung des Dienstverhältnisses)
    • § 37 Voraussetzung der Berufung
      • 3. (Beendigung des Dienstverhältnisses)
        • a) (Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten)
      • § 46 Entlassung
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
    • Kapitel 5 (Verfahrensvorschriften)
      • Abschnitt 2 (Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz)
        • Unterabschnitt 2 (Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen)
      • § 67 Ausländerdatei B

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