- BSG, 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R
1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die...
- BSG, 22.04.2008, B 1 SF 1/08 R
1. Bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a SGB V ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet und der Primärrechtsschutz gewährleistet.
2. Weder das Grundgesetz noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften...
- BSG, 08.11.2007, B 9/9a SB 3/06 R
1. Der Vorsitzende oder der bestellte Berichterstatter eines Senats des Landessozialgerichts hat, wenn ihm Einverständniserklärungen der Beteiligten vorliegen, nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob er von der durch § 155 Abs 3 und Abs 4 SGG eingeräumten Befugnis Gebrauch macht, allein zu entscheiden, oder ob es...
- BSG, 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B
1. Fehlt es an einer Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch, kommt dem Revisions- oder Beschwerdegericht insoweit eine allgemeine sachliche Entscheidungsbefugnis zu, wenn hinreichende Tatsachenfeststellungen möglich sind.
2. Ein Verfahrensmangel, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann, liegt in einem solchen...
- BSG, 16.03.2006, B 4 RA 59/04 R
Misst der Kammervorsitzende einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu und lässt aus diesem Grunde in einem Gerichtsbescheid die Sprungrevision zu, verkennt er die Voraussetzungen der Kompetenzregelung des § 105 Abs 1 S 1 SGG iVm § 12 Abs 1 S 2 Regelung 2 SGG, ohne die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter entscheiden zu dürfen.
- BSG, 24.11.2005, B 9a VG 6/05 B
1. Eine instanzübergreifende Richterehe kann im Rechtsmittelverfahren Grund zur Richterablehnung sein (Abgrenzung zu BGH vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 = NJW 2004, 163).
2. Ist eine instanzübergreifende Richterehe den Beteiligten des betreffenden Verfahrens unbekannt, so hat das Rechtsmittelgericht diese darauf hinzuweisen.