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JuraForum.deGesetzeGGArt 10 GG 

Stand: 20.05.2013

Art 10 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

   I. (Die Grundrechte)

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.



Weitere Vorschriften um Art 10 GG

Erwähnungen von Art 10 GG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf Art 10 GG:

  • Börsengesetz (BörsG)
    • Abschnitt 1 (Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe)
  • § 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
  • Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
    • Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz)
      • Abschnitt 3 (Schutzinhalt, Rechtsverletzungen)
    • § 19 Auskunftsanspruch
    • Teil 8 (Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr)
      • Abschnitt 2 (Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr)
    • § 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • Zweiter Abschnitt (Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen)
      • Dritter Unterabschnitt (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
    • § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Teil 5 (Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten)
      • Abschnitt 1 (Frequenzordnung)
    • § 64 Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme
    • Teil 7 (Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit)
      • Abschnitt 3 (Öffentliche Sicherheit)
    • § 113a Speicherungspflichten für Daten
    • § 113b Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten
    • § 115 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
  • Strafprozeßordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 100g
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
    • Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
      • Abschnitt 2 (Rechtsverletzungen)
        • Unterabschnitt 1 (Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg)
      • § 101 Anspruch auf Auskunft
        • Unterabschnitt 3 (Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde)
      • § 111b Verfahren nach deutschem Recht
  • Insolvenzordnung (InsO)
    • Dritter Teil (Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
      • Erster Abschnitt (Allgemeine Wirkungen)
    • § 102 Einschränkung eines Grundrechts

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