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Stand: 20.05.2013
Art 10 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland I. (Die Grundrechte)
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Weitere Vorschriften um Art 10 GG Erwähnungen von Art 10 GG in anderen Vorschriften Folgende Vorschriften verweisen auf Art 10 GG :
Börsengesetz (BörsG)
Abschnitt 1 (Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und
ihre Organe)
§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Teil I (Erfassung des Warenverkehrs)
§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
Teil III (Befugnisse der Zollverwaltung)
§ 10 Zollamtliche Überwachung
§ 12 Weiterleitungsbefugnis
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes
von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung
und Lizenz)
Abschnitt 3 (Schutzinhalt, Rechtsverletzungen)
§ 19 Auskunftsanspruch
Teil 8 (Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme
bei der Einfuhr und Ausfuhr)
Abschnitt 2 (Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr)
§ 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Zweiter Abschnitt (Datenverarbeitung der
öffentlichen Stellen)
Dritter Unterabschnitt (Bundesbeauftragter für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Postgesetz (PostG)
Abschnitt 9 (Postgeheimnis, Datenschutz)
§ 42 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Teil 5 (Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten)
Abschnitt 1 (Frequenzordnung)
§ 64 Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme
Teil 7 (Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit)
Abschnitt 3 (Öffentliche Sicherheit)
§ 113a Speicherungspflichten für Daten
§ 113b Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten
§ 115 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Strafprozeßordnung (StPO)
Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des
Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel,
Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
§ 100g
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte)
Abschnitt 2 (Rechtsverletzungen)
Unterabschnitt 1 (Bürgerlich-rechtliche Vorschriften;
Rechtsweg)
§ 101 Anspruch auf Auskunft
Unterabschnitt 3 (Vorschriften
über Maßnahmen der Zollbehörde)
§ 111b Verfahren nach deutschem Recht
Insolvenzordnung (InsO)
Dritter Teil (Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
Erster Abschnitt (Allgemeine Wirkungen)
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
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