JuraForum.de > Gesetze > GewO > § 5 GewO - Zulassungsbeschränkungen
Titel I (Allgemeine Bestimmungen)
In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.
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