- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 27.04.2009, 13 B 34/09
Rechtsgrundlage für eine ordnungsbehördliche Verfügung, die Notfallrettung und den Krankentransport nach dem Rettungsgesetz NRW einzustellen, ist § 14 Abs. 1 OBG NRW. § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO findet insoweit keine Anwendung.
Im Rahmen der Prüfung von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat das VG die einschlägige Rechtsgrundlage auch dann...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 10.06.2008, 4 B 606/08
Poker ist kein Glückspiel i. S. d. §§ 284 Abs. 1 StGB, 3 Abs. 1 Satz 1 GlüstV, wenn die Spielteilnehmer keinen Spieleinsatz leisten, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen erwächst.
- OVG-BERLIN-BRANDENBURG, 12.10.2007, OVG 1 S 121.07
Die On-Line-Vermittlung von Sportwetten für ein nicht im Land Brandenburg konzessioniertes Wettunternehmen mittels eines dafür eingerichteten speziellen Internetzugangs ("Tipomat") erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels gemäß § 284 StGB.
Wettannahmestelle im Sinne des § 8 a Lotterie- und Sportwettengesetz im Land...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 29.08.2007, 7 LC 229/06
1. Berufsbetreuer sind verpflichtet, ihre Tätigkeit nach § 14 GewO anzuzeigen.
2. Ein Berufsbetreuer übt keinen Freien Beruf aus.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 29.08.2007, 7 LC 125/06
1. Berufsbetreuer sind verpflichtet, ihre Tätigkeit nach § 14 GewO anzuzeigen.
2. Ein Berufsbetreuer übt keinen Freien Beruf aus.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 06.06.2007, 6 S 1590/06
Die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Anzeige des selbständigen Betriebs des stehenden Gewerbes "Vermittlung von Sportwetten" auch dann entgegenzunehmen und zu bescheinigen, wenn diese an private Veranstalter vermittelt werden sollen, die hierfür keine Erlaubnis des Landes besitzen.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 18.12.2006, 4 B 1019/06
1. Die Ordnungsbehörde kann dem Betreiber einer Spielhalle die Durchführung einer sog. Jackpot-Verlosung untersagen.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Verlosung von einem Dritten durchgeführt wird und jedermann unentgeltlich dran teilnehmen kann.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 08.05.2006, 6 B 10359/06.OVG
Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte.
Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht...
- HESSISCHER-VGH, 23.03.2005, 11 TG 246/05
1. Spielgeräte mit Ausgabe von Weiterspielmarken (Token) und Spielgeräte mit Hinterlegungsspeicher sind Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33c GewO.
2. Rechtsgrundlage für die Anordnung der Entfernung solcher Geräte aus einem Spielhallen-Betrieb ist § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO.
- BVERWG, 09.03.2005, BVerwG 6 C 11.04
Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 01.10.2004, 4 B 1637/04
Zur Streitwertfestsetzung im Gewerberecht (Änderung der Streitwertpraxis des Senats ab Oktober 2004).
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 21.10.2003, 9 S 2037/03
Im Einzelfall kann einem Fahrschulinhaber die Ausbildung von Fahrschülern an einer bestimmten Ausbildungsstätte untersagt werden, ohne dass der Widerruf der Fahrschulerlaubnis verfügt werden muss.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 26.08.2003, 14 S 444/03
Der Begriff des "spielhallenähnlichen Unternehmens" setzt nicht das Vorliegen eines durch bauliche Elemente abgegrenzten, überwiegend durch den Spielbetrieb geprägten Raumes voraus. Bei Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten in einem Flughafengebäude wird dieses Merkmal auch dann erfüllt, wenn durch die Zahl und...
- BVERWG, 24.10.2001, BVerwG 6 C 3.01
1. Die polizeiliche Generalermächtigung reicht als Grundlage für einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung nicht aus, wenn es der Sache nach darum geht, eine verbreitete neue Erscheinungsform der Berufsausübung unter Berücksichtigung einer Mehrzahl verschiedener Interessen abwägend zu bewerten. Eine solche Bewertung...