- LAG-MUENCHEN, 26.06.2009, 3 Sa 204/09
1. Hat ein Arbeitnehmer in einer Zeugnisberichtigungsklage, die sich auf zwei Einzelpunkte beschränkt, zwischen dem Klageantrag und der Klagebegründung in Fettdruck den Satz eingefügt: "Im Fall eines erfolglosen Gütetermins behält sich der Kläger weitere Änderungs- und Ergänzungsanträge hinsichtlich des streitbefangenen...
- LAG-NUERNBERG, 16.06.2009, 7 Sa 641/08
Allein der Umstand, dass ein Zeugnis eine objektiv unrichtige Leistungsbeurteilung enthält, führt nicht zur Annahme, der Inhalt sei sittenwidrig.
- HESSISCHES-LAG, 31.03.2009, 13 Sa 1267/08
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die unrichtige Erteilung eines Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich ist, liegt beim Arbeitnehmer. Dafür gibt es keinen Beweis des ersten Anscheins, aber Beweiserleichterungen dahin, dass der Arbeitnehmer zunächst nur...
- LAG-KOELN, 04.03.2009, 3 Sa 1419/08
Soweit ein Zeugnis nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO unter anderem Angaben zur Dauer der Tätigkeit enthalten muss, ist damit die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses gemeint.
- HESSISCHES-LAG, 23.09.2008, 12 Ta 250/08
Der Erfüllungseinwand ist im Zwangsmittelverfahen zu beachten.
Zu den - jedem titullierten Zeugnisanspruch innewohnenden - Anforderungen an die formelle Ausgestaltung eines Zeugnisses gehört, dass Name und Vorname des Arbeitnehmers fehlerfrei geschrieben sind.
Eine fehlerhafte Schreibweise hindert die Erfüllung des titulierten...
- BAG, 12.08.2008, 9 AZR 632/07
Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls...
- LAG-DUESSELDORF, 21.05.2008, 12 Sa 505/08
Der Arbeitgeber braucht jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, das Arbeitszeugnis nicht mit einer "Dankes- und Wunschformel" abzuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, DB 2001, 1674 f.).
- LAG-KOELN, 29.02.2008, 4 Sa 1315/07
Auch nach der Rechtsprechung des BAG (20.02.2001 - 9 AZR 44/00) darf eine Schlussformel in einem Zeugnis nicht in Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt stehen. Das ist der Fall, wenn einem Arbeitnehmer bei im Übrigen überdurchschnittlichem Zeugnisinhalt (nur) für die "Zukunft alles Gute" gewünscht wird, ohne dass Dank für die...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 23.10.2007, 2 Sa 213/07
Hat ein Arbeitgeber kurze Zeit vor Ausscheiden eines Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist er an die in dem Zwischenzeugnis enthaltene Bewertung von Führung und Leistung des Mitarbeiters gebunden, es sei denn, es sind inzwischen Tatsachen bekannt geworden, die eine Abänderung verlangen.
Hat eine Rechtsanwalts- und...
- BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07
Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.
- LAG-KOELN, 24.09.2007, 14 Sa 539/07
1. Wird ein Weihnachtsgeld zugesagt, so ist darin mangels gegenteiliger Anhaltspunkte eine Stichtagsregelung enthalten, wonach Anspruchsvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestehen muss (im Anschluss an BAG 30..3.1994 - 10 AZR 134/93 - NZA 1994, 651).
2. Bei vorzeitigem Ausscheiden im Laufe des...
- LAG-KOELN, 30.08.2007, 10 Sa 482/07
1. Zum Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
2. Zur Frage, ob die elternzeitbedingte Ausfallzeit in einem Zeugnis erwähnt werden darf.
3. Kein Anspruch auf Umstellung der Wortreihenfolge "Kollegen - Vorgesetzte" in "Vorgesetzte - Kollegen" bei der Verhaltensbeurteilung im Zeugnis.
- LAG-NIEDERSACHSEN, 13.03.2007, 9 Sa 1835/06
1. Die Formulierung in einer Aufhebungsvereinbarung, "der Arbeitnehmer erhalte ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf Basis des Zwischenzeugnisses. Der Zeugnistext werde auf Basis des Zwischenzeugnisses formuliert", verpflichtet den Arbeitgeber, ein mit dem Zwischenzeugnis inhaltsgleiches Endzeugnis zu erstellen. Der Wortlaut...
- LAG-HAMM, 13.02.2007, 19 Sa 1589/06
1. Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt.
2. Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten, kann er nicht zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis beanspruchen. Denn das...
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 25.01.2007, 5 Sa 1442/06
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Anschluss an eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers in einem Prozessvergleich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis habe aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers geendet, verpflichtet sich dieser aber zugleich zur Zahlung einer Abfindung entsprechend § 9, 10 KSchG,...
- BAG, 04.10.2005, 9 AZR 507/04
Auch im öffentlichen Dienst ist der Zeugnisanspruch eines Angestellten regelmäßig nur dann erfüllt, wenn das Zeugnis von einem ranghöheren Bediensteten unterschrieben ist. War der Angestellte als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, ist das Zeugnis zumindest auch von einem der ihm vorgesetzten Wissenschaftler zu unterzeichnen....
- LAG-NUERNBERG, 29.07.2005, 4 Ta 153/05
1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitszeugnis verwendete überdimensionierte, im Wesentlichen aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehende Unterschrift ist nicht ordnungsgemäß, wenn dadurch der Verdacht aufkommen kann, der Arbeitgeber wolle sich von dem Zeugnisinhalt, zu dessen Aufnahme in das Zeugnis er durch rechtskräftiges Urteil...
- BAG, 21.06.2005, 9 AZR 352/04
Ein Arbeitgeber, der auf das berechtigte Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Berichtigung des Zeugnisses dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis zu erteilen hat, ist an seine bisherige Verhaltensbeurteilung gebunden, soweit keine neuen Umstände eine schlechtere Beurteilung rechtfertigen.
- BAG, 10.05.2005, 9 AZR 261/04
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur erwähnen, sofern sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt. Das ist dann der Fall, wenn diese nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck...
- LAG-DUESSELDORF, 03.05.2005, 3 Sa 359/05
1. Das Arbeitszeugnis darf nur Tatsachen, dagegen keine bloßen Verdächtigungen enthalten.
2. Dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitnehmer anhängig ist, stellt keine Tatsache in diesem Sinne dar und hat daher regelmäßig keine Erwähnung im Arbeitszeugnis zu finden.