Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeGBO§ 76 GBO 

Stand: 20.05.2013

§ 76 GBO

Grundbuchordnung

   Vierter Abschnitt (Beschwerde)

(1) Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere dem Grundbuchamt aufgeben, eine Vormerkung oder einen Widerspruch einzutragen, oder anordnen, daß die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen ist.

(2) Die Vormerkung oder der Widerspruch (Absatz 1) wird von Amts wegen gelöscht, wenn die Beschwerde zurückgenommen oder zurückgewiesen ist.

(3) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie gegen eine Verfügung gerichtet ist, durch die ein Zwangsgeld festgesetzt wird.


Weitere Vorschriften um § 76 GBO

Entscheidungen zu § 76 GBO

  • OLG-FRANKFURT, 26.04.2005, 20 W 195/05
    Weder der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem grundbuchrechtlichen Beschwerdeverfahren noch ihre Ablehnung sind anfechtbar.
  • OLG-HAMM, 21.01.2003, 15 W 461/02
    1) Wird ein mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück mit anderen Grundstücken vereinigt (§ 890 Abs. 1 BGB), so erstreckt sich die bestehende Belastung nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks. 2) Wird bei der Anlegung des Loseblattgrundbuchs die Beschränkung der Belastung auf die dem früheren Grundstück...
  • OLG-NAUMBURG, 23.03.2001, 11 Wx 17/00
    1. Bei Grundbucheintragungen, die vor dem 03.10.1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vorgenommen worden sind, sind "gesetzliche Vorschriften" die im Zeitpunkt der Eintragung geltenden Vorschriften des Rechts der ehemaligen DDR. 2. Ein Amtswiderspruch kann auch nach Umschreibung des unrichtig eingetragenen Rechts auf einen Dritten...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 76 GBO"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche