- OLG-FRANKFURT, 04.06.2009, 20 W 163/09
Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich um ein Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen.
- OLG-MUENCHEN, 30.07.2008, 34 Wx 49/08
Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der...
- OLG-MUENCHEN, 02.07.2008, 34 Wx 16/08
Zur Löschung eines Amtswiderspruchs wegen Gegenstandslosigkeit im Zusammenhang mit der Umschreibung eines Grundbuchblatts.
- OLG-MUENCHEN, 27.05.2008, 34 Wx 130/07
Zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts (hier: Baubeschränkung) kann nicht auf eine nur örtlich geltende baurechtliche Vorschrift Bezug genommen werden (hier: Bezugnahme auf Staffel IX der Münchener Staffelbauordnung vom 20.4.1904).
- OLG-FRANKFURT, 06.09.2007, 20 W 174/07
Ein dingliches Vorkaufsrecht mit der Bestimmung, dass der Kauf nur zum Schätzpreis erfolgt, ist inhaltlich unzulässig im Sinn von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.
- OLG-FRANKFURT, 12.03.2007, 20 W 524/01
Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur...
- OLG-FRANKFURT, 29.01.2007, 20 W 366/06
1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit...
- OLG-SCHLESWIG, 18.01.2007, 2 W 249/05
Die Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdewege nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO kann nur verlangt werden, wenn u. a. die beanstandete Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften erfolgt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Grundbuchamt auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt das Gesetz...
- OLG-MUENCHEN, 16.01.2007, 32 Wx 163/06
1. Das Grundbuch ist nicht mehr unrichtig, wenn das Grundbuchamt zwar entgegen § 18 Abs.2 S.1 GBO die Eintragung eines Schutzvermerks unterlassen, mittlerweile aber nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zwischenverfügung seinerseits den Eintragungsantrag endgültig zurückgewiesen und dies dem Antragsteller mitgeteilt hat.
2....
- OLG-KOELN, 08.05.2006, 2 Wx 2/06
Dass bei dem in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Programm "SolumSTAR" eine Buchung im Grundbuch mit einem in der Vergangenheit liegenden Datum und damit rückwirkend technisch ohne größere Probleme möglich ist, ercheint im Hinblick auf die gesetzliche Bestimmung in § 129 GBO bedenklich. Indes rechtfertigt allein dieser Umstand...
- OLG-SCHLESWIG, 11.04.2006, 2 W 249/05
Die Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdewege nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO kann nur verlangt werden, wenn die beanstandete Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften i. S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO erfolgt ist. Hingegen genügt es nicht, dass die Eintragung objektiv der Rechtsordnung widerspricht und das...
- OLG-HAMM, 07.03.2006, 15 W 99/05
Zur Auslegung der Vereinbarung in einem Grundstücksübertragsvertrag im Hinblick auf die Frage, ob das dem Übertragsgeber vorbehaltene, durch eine Auflassungsvormerkung gesicherte Rücktrittsrecht höchstpersönlicher Natur und deshalb mit seinem Ableben weggefallen ist.
- OLG-FRANKFURT, 30.08.2005, 20 W 93/04
1. Den Wohnungs- bzw. Teileigentümern steht kein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu, wenn sie das Ziel verfolgen, den ursprünglichen Bauträger wieder als Teileigentümer eintragen zu lassen. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71...
- OLG-FRANKFURT, 02.05.2005, 20 W 121/05
1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zwar die vollstreckungs- und die grundbuchrechtlichen Voraussetzung der Eintragung selbstständig zu überprüfen, nicht jedoch materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Vollstreckungsforderung.
2. Zu dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek muss keine...
- BAYOBLG, 05.01.2005, 2Z BR 185/04
Die Eintragung eines Kellerrechts im Grundbuch ist nicht inhaltlich unzulässig.
- BAYOBLG, 15.12.2004, 2Z BR 206/04
Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch das Grundbuchamt ist nicht gegeben, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung einer Pfändung keine Ermittlungen anstellt, ob die an die Drittschuldner zugestellten Beschlussabschriften mit der vorgelegten Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses übereinstimmen.
- OLG-NAUMBURG, 09.12.2004, 2 U 101/04 (Lw)
Eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB stellt kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 593 b, 566 BGB dar, durch das der Eigentümer anstelle des Bucheigentümers in ein von diesem abgeschlossenes Pachtverhältnis eintreten könnte.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2004, 20 W 376/04
Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist die Rechtslage zur Zeit der Eintragung maßgeblich. Eine widersprüchliche oder unklare Grundbucheintragung ist wegen inhaltlicher Unzulässigkeit erst dann von Amts wegen zu löschen, wenn auch keine Auslegung im Sinn einer Eintragung mit dem gesetzlich erlaubten Inhalt möglich ist....
- OLG-KARLSRUHE, 15.07.2004, 14 Wx 24/04
1. Die Eintragung "Nutzungsrecht an einem Teil der Grundstücksfläche für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks xy. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... als Grunddienstbarkeit eingetragen am ..." ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen lässt.
2....
- OLG-DUESSELDORF, 02.07.2004, I-3 Wx 318/03
An einer Doppelhaushälfte insgesamt - also unter Einbeziehung ihrer konstruktiven Teile - kann Sondereigentum nicht wirksam begründet werden.