- KAMMERGERICHT-BERLIN, 09.12.2008, 1 W 417/07
1. Hat der Erblasser testamentarisch verfügt, ein von ihm inngehaltener Geschäftsanteil an einer GbR solle einem der eingesetzten Miterben allein zustehen, so ist der zur Ausführung der letztwilligen Verfügungen eingesetzte Testamentsvollstrecker befugt, den Geschäftsanteil an den begünstigten Miterben abzutreten. Der Zustimmung...
- OLG-MUENCHEN, 03.06.2008, 34 Wx 29/08
1. Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben stellt eine rechtliche Beeinträchtigung der bedachten Erben dar.
2. Zur Befugnis des Grundbuchamts, mehrere notarielle Verfügungen von Todes wegen bei sich nicht deckendem Inhalt selbständig auszulegen (hier: Einsetzung...
- OLG-FRANKFURT, 14.07.2006, 20 W 369/05
1. Die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf einen Testamentsvollstreckervermerk kann durch den Nachweis in der Form des § 29 GBO geführt werden, dass der betroffene Grundbesitz aus dem Nachlass ausgeschieden oder die Testamentsvollstreckung insgesamt beendet ist.
2. Ohne Auflassungserklärung scheidet ein Nachlassgrundstück...
- OLG-MUENCHEN, 08.09.2005, 32 Wx 58/05
Bei Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks ist das Grundbuchamt durch die Erteilung eines die Testamentsvollstreckung ausweisenden Erbscheins und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses seitens des Nachlassgerichts nicht gehindert, die Beendigung der Testamentsvollstreckung festzustellen.
- OLG-FRANKFURT, 09.06.2005, 20 W 305/02
1. Der für einen verstorbenen Notar bestellte Aktenverwahrer ist als Beteiligter eines Verfahrens nach § 156 KostO jedenfalls zur Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts befugt, durch die die Kostenrechnung des Notars ermäßigt wurde.
2. Bei der Geschäftswertberechnung des Notars nach § 30...
- OLG-MUENCHEN, 28.04.2005, 1 U 4922/04
Die Kreditsachbearbeiter einer Bank haben den Inhalt einer Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch vor der Bestellung einer Grundschuld selbständig zu überprüfen. Geht das Grundbuchamt dem Testamentsvollstreckervermerk nicht nach und trägt die Grundschuld entgegen der angeordneten Testamentsvollstreckung ein, ist beim...
- OLG-FRANKFURT, 23.04.2003, 20 W 8/03
1) Im Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO sind das Grundbuchamt ebenso wie die Rechtsmittelinstanzen hinsichtlich der Eintragung des Erben als Eigentümer und die damit verbundene Eintragung eines Nacherben an den die Eintragungsgrundlage für eine Grundbuchberichtigung auf Grund eines Erbfalls bildenden Erbschein gebunden.
2) Dies...
- OLG-FRANKFURT, 04.06.2002, 20 W 219/01
Bei der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker hat das GBA im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung auch die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu überprüfen. Bei der Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage liegt keine entgeltliche Verfügung im Sinn des §...
- OLG-HAMM, 31.05.2002, 15 W 74/02
Wirkt der Testamentsvollstrecker daran mit, ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück in Vollzug einer Teilungsanordnung auf einen Miterben zu übertragen, so ist der eingetragene Testamentsvollstreckervermerk gleichwohl nicht zu löschen, wenn durch letztwillige Verfügung gem. § 2209 S. 1 Halbsatz 2 BGB die Fortdauer der...