- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.05.2009, 1 W 172/07
Zum Nachweis der Umwandlung einer brieflosen Fremdhypothek in eine Eigentümergrundschuld durch Vorlage eines rechtskräftigen Zivilurteils, in dem die Klage des eingetragenen Hypothekengläubigers auf Zahlung der Restkaufgelder und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der Restkaufgeldhypotheken in das Wohnungseigentum abgewiesen wurde.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.05.2009, 1 W 173/07
Zum Nachweis der Umwandlung einer brieflosen Fremdhypothek in eine Eigentümergrundschuld durch Vorlage eines rechtskräftigen Zivilurteils, in dem die Klage des eingetragenen Hypothekengläubigers auf Zahlung der Restkaufgelder und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der Restkaufgeldhypotheken in das Wohnungseigentum abgewiesen wurde.
- OLG-MUENCHEN, 29.07.2008, 34 Wx 28/08
Für einen Klarstellungsvermerk über die Grundlage der Eintragung genügt es nicht, dass die ursprüngliche Verlautbarung in Zweifel gezogen wird. Vielmehr muss auch die Richtigkeit der begehrten Klarstellung zur Überzeugung des Grundbuchamts feststehen.
- OLG-KOELN, 08.05.2006, 2 Wx 2/06
Dass bei dem in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Programm "SolumSTAR" eine Buchung im Grundbuch mit einem in der Vergangenheit liegenden Datum und damit rückwirkend technisch ohne größere Probleme möglich ist, ercheint im Hinblick auf die gesetzliche Bestimmung in § 129 GBO bedenklich. Indes rechtfertigt allein dieser Umstand...
- OLG-MUENCHEN, 27.04.2006, 32 Wx 67/06
Erwerben durch Rechtsgeschäft unter Lebenden die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche Grundeigentum, so bedarf es ihrer Voreintragung im Falle des Vollzugs der Weitergabe ihrer Gesellschafteranteile im Grundbuch.
- OLG-SCHLESWIG, 30.03.2006, 2 W 5/06
Die Voreintragung des Berechtigten ist - abgesehen von dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben - auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift entbehrlich. Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich auch beim Eigentumsübergang nach § 2 Abs. 2 des...
- BGH, 20.01.2006, V ZR 214/04
a) Für die Wirksamkeit der Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte als Rechtsinhaber in dem Grundbuch eingetragen ist.
b) Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung eines Rechtsinhabers unrichtig, muss der wahre Berechtigte und nicht der Buchberechtigte die formelle...
- OLG-HAMM, 15.11.2005, 15 W 179/05
1) Der Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld kann durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht allein durch Vorlage des Grundschuldbriefes geführt werden.
2) § 1117 Abs. 3 BGB lässt nicht im Umkehrschluss die Vermutung zu, die Grundschuld stehe dem Grundstückseigentümer zu.
- BAYOBLG, 05.09.2002, 2Z BR 71/02
Zur Frage der Voreintragung der Eheleute als Bruchteilseigentümer, wenn sie im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks in Gütergemeinschaft eingetragen sind, aber tatsächlich im gesetzlichen Güterstand leben und deshalb materiellrechtlich Bruchteilseigentümer zu je 1/2 sind, sofern der Ehemann seinen Anteil der Ehefrau...
- BAYOBLG, 17.10.2001, 2Z BR 90/01
Zur Frage der Bewilligung der Löschung eines abgetretenen Briefgrundpfandrechts.
- OLG-THUERINGEN, 27.03.2001, 6 W 168/01
Rechtliche Grundlage: ZVG § 90, ZPO § 867, GBO § 39
Auch wenn in formaler Hinsicht die Voraussetzungen für die Buchung einer Zwangshypothek, insbesondere die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners als Eigentümer noch vorliegen, verpflichtet das Legalitätsprinzip das GBA, den Antrag abzulehnen, wenn das...