In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde.
Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich um ein Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen.
Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist die Rechtslage zur Zeit der Eintragung maßgeblich. Eine widersprüchliche oder unklare Grundbucheintragung ist wegen inhaltlicher Unzulässigkeit erst dann von Amts wegen zu löschen, wenn auch keine Auslegung im Sinn einer Eintragung mit dem gesetzlich erlaubten Inhalt möglich ist....
1. Nur das ARoV kann das Grundbuchamt um die Übernahme des Restitutionsergebnisses in das Grundbuch ersuchen. Der Restitutionsbegünstigte ist daneben nicht antragsberechtigt. Das ARoV wird damit Kraft eigener gesetzlicher Verpflichtung zur Vollziehung des Restitutionsergebnisses tätig.
Mit dem Ersuchen ist kein Berichtigungsantrag...
1) Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen.
2) Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nur der...
Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil...
Werden in ein Umlegungsverfahren einbezogene Grundstücke veräußert, die Veräußerung durch den Umlegungsausschuss genehmigt und dem am Verfahren beteiligten Erwerber ein Ersatzgrundstück zugeteilt, tritt nach Abschluss der Umlegungsmaßnahme entsprechend dem Surrogationsprinzips des § 63 BauGB (auch) in der Person des...
Wird nach Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans ein Nießbrauch an einem Einlagegrundstück im Grundbuch eingetragen, für das kein Ersatzgrundstück ausgewiesen ist, hat das Grundbuchamt ein Löschungsverfahren einzuleiten.