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JuraForum.deGesetzeGBO§ 119 GBO - Ermittlung des Berechtigten durch Aufgebot 

§ 119 GBO - Ermittlung des Berechtigten durch Aufgebot

Grundbuchordnung

   Sechster Abschnitt (Anlegung von Grundbuchblättern)

Das Grundbuchamt kann zur Ermittlung des Berechtigten ein Aufgebot nach Maßgabe der §§ 120 und 121 erlassen.



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