JuraForum.de > Gesetze > GBO > § 119 GBO - Ermittlung des Berechtigten durch Aufgebot
Sechster Abschnitt (Anlegung von Grundbuchblättern)
Das Grundbuchamt kann zur Ermittlung des Berechtigten ein Aufgebot nach Maßgabe der §§ 120 und 121 erlassen.
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